Mitglied inaktiv
Ich habe eine Frage und zwar handelt es sich um den 18jährigen Sohn unser Nachbarin, der sich zum Alkoholiker entwickelt. Er trinkt sehr viel, auch morgens, hat seine jahrelange Beziehung beendet, weil seine Freundin das nicht wollte und sieht sich nicht nach Arbeit um. Meine Nachbarin überlegt, ob es noch möglich ist, jemandem in diesem Alter mit irgendwelchen Mittel zu einer Therapie zu zwingen oder zwangseinzuweisen. Geht das? Danke!
Hallo, rechtlich sieht es nicht so gut aus. Sie soll sich an das Blaue Kreuz oder die anonymen Alkoholiker wenden. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
http://www.m-ww.de/pharmakologie/drogen/alkohol.html Kuck dir diese Seite mal an.. da sind auch rechtliche Dinge erklärt. Vielleicht hilft das !
Mitglied inaktiv
Hallo! Zwangseinweisen geht nur mit richterlichem Beschluss. Bei einem Alkoholproblem in dem Stadium, das du schilderst, wird wohl kein Richter die Zwangseinweisung verfügen. Außerdem ist er volljährig. Sie kann ihn nicht verpflichten, eine Therapie anzufangen. Aber ich glaube, deine Nachbarin unterliegt hier einem Denkfehler: Da haben sich die Probleme für ihren Sohn so hochgeschaukelt, dass er jetzt keinen anderen Ausweg als das Trinken sieht und anstatt sich mit den Problemen des Sohnes auseinanderzusetzen, sollen das andere übernehmen, damit er wohl baldmöglichst wieder am "geregelten Leben" teilhaben kann. Da macht sie es sich wohl etwas leicht. Wenn sie ihrem Sohn helfen will, dann muss sie versuchen, dass er sein Alkoholproblem erkennt und die Therapie aus freien Stücken macht und sie selbst muss als Mutter alle Hilfestellungen geben, die sie geben kann. Bevor sie an den Rechtsanwalt und Anordnung von Zwangsmaßnahmen denkt, sollte sie lieber mal an eine Suchtberatungsstelle als erste Anlaufstelle denken (im übrigen auch für ihre Probleme als Angehörige eines Suchtkranken, nicht nur für die Probleme des Sohnes). Sorry Frau Bader, dass ich sie hier schlichtweg übergehe in der Wahl des ersten Mittels :-). Viele Grüße Nicole
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