Mitglied inaktiv
Frau Bader, ich bin in einer nichtehelichen lebensgemeinschaft. wir wohnen in deutschland. wir haben eine 2 jährige tochter. aus erster ehe hat der kindsvater 2 kinder (7 und 9). Er zahlt Kinds- und Ehegattenunterhalt + Daycare + Krankenversicherung. Festsetzung erfolgte in den USA als der Kindsvater noch in den USA beshcäftigt war(oh, wir sind amerikanische staatsbürger, aber nur er ist einzelbürger.) JEtzt hat der Kindsvater einen unbefristeten Anstellungsvertrag in Deutschland. Die frau möchte gerne mehr unterhalt für sich und die kinder (wir haben bereits jetzt weniger als sie). Frage: Ließe sich in einem solch gearteten Fall, die Unterhaltsfestsetzung gemäß deutscher Gerichtsbarkeit veranschlagen? Oh, beide ehegatten haben das gemeinsame sorgerecht. Danke sehr. Kristin
Liebe Kristin, ich denke, hier gilt US-Recht. Gruß, NB
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