gaby67
Hallo Frau Bader, wie schaut es aus mit den Zusatzkosten von z.Bsp. Zahnspange, extra Brille, Kontaktlinsen, usw. für das Kind, wenn es dringend und ärtzlich verordnet braucht, aber doch nicht alles von der KK übernommen wird? Muss das alles aus dem Unterhaltsgeld bezahlt werden? Wer soll/muss die Kosten bezahlen? Beide Elternteile zu gleichen Teilen? Ist der Vater in diesem Falle auch beitragspflichtig? Gibt es eine Kostengrenze? LG Gabi
Hallo, das fällt unter das Stichwort "Sonderbedarf". Das sind zusätzliche Ausgaben, die unregelmäßig anfallen. Unregelmäßig im Sinne von § 1613 Abs. BGB ist ein Kindesbedarf, der nicht mit Wahrscheinlichkeit vorauszusehen ist und deshalb auch bei vorausschauender Bedarfsplanung des betreuenden Elternteil nicht durch Bildung von Rücklagen aus dem laufenden Unterhalt gedeckt werden kann. Dazu gehört die Brille u die Zahnspange nach hM nicht. Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Wenn der KV den normalen Satz an Unterhalt zahlt, dann kann er zu Sonerzahlungen herangezogen werden wie Brille und Spange. Aber nur im Standartrahmen. Wenn ihr Euch eine Designerbrille aussucht, dann muss er da nicht die Hälfte tragen. Aber alles nur, wenn der Mindestunterhalt gezahlt wird, wenn er druter liegt, dann kann man auch Sonderzahlungen vergessen.
Die letzten 10 Beiträge
- Krankschreibung während individuellem Beschäftigungsverbot
- Sorgerecht
- Umzug während der Elternzeit
- Tagesmutter kündigen zugunsten Kitaplatz
- Schwanger in Elternzeit
- Elterngeld - Ausklammerung
- Erneut schwanger in der Elternzeit
- Änderung Kindergarten-Vertrag
- Krankenhaus hat Insolvenz angemeldet
- Elterngeld, Ausklammern Mutterschutz, Patt Steuerklasse