Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Zusatzfrage Betreuungsunterhalt

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Zusatzfrage Betreuungsunterhalt

kleinerelch

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Sehr geehrte Frau Bader, lt. Scheidungsvereinbarung erhielt die Exfrau eine Einmalzahlung in Höhe von 100.000,-Euro.Sie erhält deshalb keine Unterhaltszahlungen mehr. Da alle Kinder über 12 Jahre alt sind, kann sie auch Vollzeit arbeiten. Woher kommt die 3/7 Regelung, wenn wir nie verheiratet waren? Ich dachte, einer leidigen Mutter stünde das bisherige Einkommen vor Geburt zu? Schließlich riskieren ich meine Vollzeit Stelle und werde so schnell auch nicht wieder ganztags arbeiten können,da ich keine Verwandten habe, die mich unterstützen könnten. Vielen Dank für Ihre schnelle 1.Antwort. Ich fühle mich gerade sehr ohnmächtig... Danke, dass Sie sich die Zeit für mich nehmen und viele Grüße


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, die Berechnung erfolgt nach 3/7 - aber eben erst nachd en ganzen Abzügen und idR 3 Jahre. Ihr EG wird angerechnet Liebe Grüße NB


Mitglied inaktiv

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du musst dich davon lösen, dich mit der Exfrau zu vergleichen, das Kind ist noch nicht mal da, hat er die Vaterschaft schon anerkannt? aktuell ist noch nichts passiert, was dich daran hindert, einkommen zu generieren. deine vz-stelle riskierst du auch nicht, denn die elternzeit steht dir zu und auch in dieser bekommst du ja Geld. ICH würde erst mal den dingen seinen lauf geben, Kind rauspressen, vater angeben, Vaterschaft anerkennen lassen, Beistandschaft beantragen, unterhalt für das Kind berechnen lassen und mir dann einen Anwalt nehmen, der auf betreuungsunterhalt klagt. wie und was du dann arbeitest wird sich alles weisen.


cube

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Dir steht Betreuungsunterhalt in LJ 1-3 zu, der in Abhängigkeit von der Zahlungsfähigkeit des Unterhaltspflichtigen deinen bisherigen Lebensstandard gewährleisten soll. Also in etwas in Höhe deines letzten Einkommens. Warum du deine VZ-Stelle riskierst, versteh ich nicht. Du hast einen Betreuungsanspruch ab dem 1.LJ und kannst dann auch wieder VZ arbeiten gehen (nicht erst ab dem 12. LJ). Ob du hier Familie hast oder nicht ist nicht relevant. Das machen Millionen andere Mütter auch ohne Unterstützung von Verwandtschaft. Das mit der 1-mal-Zahlung ... ich weiß ja nicht ... 100 Tsd für 4 Kinder bis zum Ende der 1. Ausbildung reichen eher nicht. Aber ok, das ist eine private Vereinbarung, bleibt ihr /Ihnen überlassen. Offiziell wird er aber eben wohl 4 unterhaltspflichtige Kinder haben und geltend machen können. Und die sind vorrangig vor anderen Unterhaltszahlungen. Bin aber gespannt, was Frau Bader dazu sagt. Ansonsten bin ich bei kravallie: erst mal Kind bekommen, Vaterschaft anerkennen und Unterhalt offiziell geltend machen. Alternativ jetzt schon mal einen Anwalt befragen - also einen vor Ort, der mit dir auch Details besprechen/erklären kann.


kleinerelch

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Hallo, für die 4 Kinder zahlt er voll Unterhalt nach Düsseldorfer Tabelle. Es ging bei den 100.000,- "um Ihren evtl. Betreuungsunterhalt nach Scheidung. Alle Kinder waren da schon über 10. Danke für die restlichen Meinungen. Ich bin auch gespannt, was die Fachfrau sagt. In Bezug auf meine Stelle habe ich Kolleginnen, denen der Wiedereinstieg so schwer gemacht wurde, daß sie letztlich kapitulieren mussten. Recht haben und Recht bekommen sind 2Paar Schuhe. Wenn dich ein AG nicht mehr will, finden sich immer Wege.


la-floe

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Moin kleiner Elch, Das ist doch alles Panikmache und ungelegte Eier. Natürlich kannst du nach 1 Jahr wieder VZ arbeiten gehen, wie viele andere Mütter auch. Das ist auch mit mehreren Kindern schaffbar. Du stehst mit deinem Betreuungsunterhalt im Rang hinter dem Kindesunterhalt., du wirst aber schon nicht komplett leer ausgehen. Aber du wirst dich eben auch um dein finanzielles Fortkommen (mit-)kümmern müssen. Sieh es mal so: ist besser für den Kopp, die Rente und das eigene Wohlbefinden. floe


Mitglied inaktiv

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*In Bezug auf meine Stelle habe ich Kolleginnen, denen der Wiedereinstieg so schwer gemacht wurde, daß sie letztlich kapitulieren mussten* da kann aber der kv nichts dafür. was du m.e. noch versuchen könntest, ist einen höheren kindesunterhalt auszukarteln, da hast du langfristig mehr davon....


Mitglied inaktiv

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Wie die anderen schon schrieben, kannst du dich nicht mit der ex Frau vergleichen. Also die Summe, die sie im Rahmen der Scheidung erhielt. Ich würde ganz clever versuchen, dass der Herr einen höheren Kindesunterhalt springen lässt.


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