Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Zurück zur Arbeit

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Zurück zur Arbeit

Mitglied inaktiv

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Ich war 3,5 Jahre berufstätig und seit fast 5 jahren bin in der Elternzeit, die am 19 .08 zu Ende geht. Ich möchte kündigen weiß aber nicht ob zum 01.09 ,zum 15.08 oder 20.08. Von meinem Arbeitgeber erfahre ich nicht in der Angelegenheit. Welcher termin ist richtig? Danke im Voraus Celia


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, wenn man zum Ende des EU kündigt beträgt die Frist 3 Mo. SCHRIFTLICH + per Einschreiben! Gruß, NB


Mitglied inaktiv

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Vielen dank, habe grade einen Termin beim Betriebsleiter für den 18.05 gemacht dann kann ich es auch persönlich vorbei bringen. Oder soll ich doch lieber per einschreiben schicken?


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