Sonnenblümchen
GutenTag, aufgrund fehlender CMV-Immunität ist die Weiterbeschäftigung einer Arbeitnehmerin (22 SSW und zwei Kinder 2 und 5 Jahre) mit unter 3jährigen Kinder (Arbeitszeit vormittags und mittags) Mutterschutzrechtlich ausgeschlossen. Ein alternativer Arbeitsplatz wird in einem anderern Arbeitsbereich angeboten, allerdings zu anderen Arbeitszeiten (nachmittags/abends). Die Arbeitnehmerin hat jedoch 2 kleine Kinder die vormittags in der Kita sind, nachmittags aber nicht betreut werden können. Die bisherige Arbeitszeit war nicht vertraglich geregelt, sondern nur mündlich. Der Arbeitgeber verweist auf seine Pflicht 19,25 Std zu ermöglichen, aber zu keiner bestimmten Uhrzeit. Ist das für die Arbeitnehmerin zumutbar?
Hallo, wenn es vertraglich nicht geregelt ist, fragt sich, ob das arbeitsrechtl. Gewohnheitsrecht greift. Dem steht aber das Interesse des AG entgegen. Sehr schwierig. Das wird im Zweifel ein Richter entscheiden. Liebe Grüsse, NB
peekaboo
Bei mir Kind aus erster Ehe war damals bei mir mitversichert. LG
Mogli18
Wenn vertraglich nichts angegeben ist, dann könnte er das unter Umständen durchziehen. Andererseits kann auch die Gewöhnung greifen, da sie bisher nur so gearbeitet hat. Müsste dann ein Arbeitsgericht klären, wenn der Chef sich querstellt.
Die letzten 10 Beiträge
- Beitragsfreie Kranken- und Pflegeversicherung bei Wechsel von Basis Elterngeld (Elternteil 1) auf Partnermonate (Elternteil 2) im Elterngeld
- Betreuung bei Kommunikationsproblemen zwischen den Eltern
- Beschäftigung bei einem anderen AG während der EZ
- Beschäftigung bei einem anderen AG während der EZ
- KM will alles kontrollieren.
- Bürgergeld Reform
- Elterngeld maximal ausschöpfen für Kind 2
- Mann verschwindet für immer
- Urlaubsanspruch teil BV
- Berechnung Lohn im Beschäftigungsverbot nach Elternzeit