Mitglied inaktiv
Hallo, meine Frage betrifft meine Mutter und ihr jüngstes Pflegekind (4). Dieses lebt bei ihre, Vater welcher das alleinige Sorgerecht hat. Die Mutter war erst 3 Jahre "verschwunden", bevor sie nun wieder aus dem Irak aufgetaucht ist. Sie hat sofort ihre jüngste Tochter zu sich holen wollen, wobei sie ihre ältere Tochter (12) völlog ignoriert. Auch die Jüngere hat keine Bezug mehr zu ihrer Mutter. Nun hat das Gericht ein Besuchsrecht ausgesprochen. Gestern habe ich nun zum ersten Mal miterlebt was es bedeutet ein Kind zu zwingen zu seiner "Mutter " zu gehen. Als die Kleine ihre Mutter erblickte lief sie sofort schreiend weg. Uns blieb aber keine andere Wahl als sie trotzdem ihrer Mutter mitzugeben. Meine Mutter ertählte mir das die Kleine auch regelmäßig sehr verstört wieder kommt. Es ist für mich eindeutig nicht zum Wohle des Kindes. Gibt es rechtlich eine Möglichkeit dies zu verhindern? Es war wirklich herzzerreißend und sie versteht ja auch nicht warum dies mit ihr passiert. Liebe Grüße Kerstin
Hallo, ...meine Vorredner haben recht. Aber: 1. Die Pflegeeltern haben leider keine Rechte 2. Eine Mutter kann machen was sie will-der Gesetzgeber/ die Gerichte geben ihr (fast) immer recht. Für mich geht es hier meist nicht um das Wohl des Kindes, sondern um das Wohl der Mutter - oder das, was die Richter dafür halten. Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Das Kind ist 4, hat 3 Jahre seine Mutter nicht gesehenund wird ihr "einfach so" mitgegeben? Ohne schrittweise Heranführung ohne begleitung bei den ersten malen??? Wer macht denn bitte sowas? Ich würde dringend ein gespräch mit dem Jugendamt führen. Für einige Zeit soll die Mutter einfach kommen, sich dem Kind langsam nähern und dann kann die Kleine auch sicher irgendwann mit. GEGEN den Umgang spricht grundsätzlich nichts, aber NIEMAND sollte hier in eiskaltes Wasser geworfen werden... Viele Grüße Désirée
Mitglied inaktiv
hallo, das ist ja gerade das verrückte, das jugendamt hat für das besuchrecht gesprochen. Die kleine wurde auch 2x unter aufsicht des jugendamtes an ihre mutter heran geführt. es war das gleiche spiel, sie weinte klammerte sich an meine mutter und wollte nicht zu der ihr fremden frau. trotzdem sieht das jugendamt es für richtig wenn ein kind regelmäßig seine mutter sieht. noch schlimmer ist die gefahr durch die mutter, die ja irakerin ist und ihre familie noch im irak hat, das das kind ins ausland verschleppt werden könnte. all das ignoriert das jugendamt, für die ist nur wichtig das ein kind seine mutter sieht. und genauso hat es vor dem gericht argumentiert, so daß die kleine jetzt eben regelmäßig übers wochenende zu ihrer mutter muß.
Mitglied inaktiv
Hallo, der Sorgeberechtigte sollte SOFORT beim Jugendamt vorsprechen und um weiteren betreuten Umgang bitten. Ein Anwalt für Familienrecht sollte auch konsultiert werden. Das Jugendamt wird dann sicher einen Verfahrenspfleger bestimmen. Verfahrenspfleger sollen als Anwalt des Kindes betrachtet werden. Er soll also nur das sehen. Ich würde einen Kinderpsychologen konsultieren, vielleicht das Jugendamt nach einen gutn Psychologen fragen. So sehen die Angestellten dort, es geht EUCH NUR UMS KIND. Persönliche verbale Angriffe auf die Kindsmutter unbedingt vermeiden. Ach ja, ganz wichtig, über einen Familienanwalt kann bei Gericht erreicht werden, dass das Kind an den Grenzübergängen ausgeschrieben wird. Ich wünsche ganz starke Nerven! Wir haben das auch durch, der Vater meiner Kinder ist Chilene
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