Mitglied inaktiv
Hallo nochmal, ich und mein freund erwarten im Oktober ein Kind, dass über meinen freund verscihert werden wird. Wie ist es mit der Familienversciherung? Gilt das nur für verheiratete Paare oder auch evtl. für mich, weil ja unser Kind auch bei ihm versichert werden wird? (Kanns mir nicht vorstellen, aber wie sagt man, fragen kostet nichts) Ansonsten gilt ja die freiwillige Versicherung. es grüße Petra
Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, leider wurde meine Frage bezüglich des versicherungsschutzes der KK falsch verstanden. Ich beziehe KEINE Leistunden vom Sozialamt. Hier nocheinmal die Frage: Und zwar werde ich demnächst ( wahrscheinlich im August) geschieden, bin noch über meinen Noch-Ehemann versichert. Lebe mit meinem Freund zusammen und werde erstmal nicht heiraten. ´Wenn ich nicht mehr verheiratet bin, wird die KK wegfallen, ich müßte mich freiwllig weiterversichern lassen, aber das kann ich natürlich nicht bezahlen. Was kann ich machen, was muss ich machen?? Ich hab zwei Kinder im Alter von 2 1/2 Jahren, arbeitslos melden ist wohl nicht. Einen Arbeitgeber gibt es nicht mehr. Muss ich in den sauren Apfel beißen, mich weiterführend freiwillig versichern lassen und es selber zahlen? Oder hilft das Sozialamt??? lg und danke Petra
Mitglied inaktiv
Hallo! Natürlich kannst du beim Sozialamt die Übernahme des freiwilligen KV-Beitrages beantragen. Das Sozialamt wird Euch dann aber als eheähnliche Gemeinschaft behandeln, sprich das Einkommen Deines Partners würde in die Sozialhilfeberechnung mit einbezogen. Ob Du etwas bekommst oder nicht, hängt von seinem Verdienst ab. Andere Frage: wenn du KEINE Sozialhilfe beziehst, aber den Krankenkassenbeitrag nicht zahlen kannst...wovon willst Du mit Deinen Kindern denn dann leben? Kindergeld und Unterhalt vom Kindesvater reichen sicher nicht aus; Dein neuer Partner müßte Dir/Euch ja sowieso unter die Arme greifen. Dann dürfte doch auch der Krankenversicherungsbeitrag kein Problem sein?!?
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