Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

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Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Mitglied inaktiv

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Das verstehe ich nicht, es steht doch da, dass das Durchschnittseinkommen der letzten 12 Monate als Grundlage genommen wird! Zitat:"Wie ermittelt man das Elterngeld? Maßgeblich ist der Durchschnittsbetrag aus dem individuellen Einkommen der Antragstellenden der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes bzw. vor der in Anspruch genommenen Mutterschutzfrist ohne Einmalzahlungen. Mit dieser Lösung ist sicher-gestellt, dass auch befristet Beschäftigte und Selbstständige mit unregelmäßiger Auftragslage angemessen berücksichtigt werden. Das Elterngeld orientiert sich - anders als das bisherige Erziehungsgeld - am individuellen Einkommen und nicht am Familieneinkommen, um es Paaren zu erleichtern, zumindest in einem überschaubaren Zeitraum auch auf das höhere Einkommen zu verzichten."


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, aber es fehlt doch die Info, wie lange man gearbeitet haben muss, um überhaupt EG zu bekommen! Dann könnte ich ja meine schwangere Freundin in der Kanzlei für einen Monat einstellen und ihr dafür-keine Ahnung- 12.000 € zahlen. Dann bekäme sie 8040 € im Monat für 1 Jahr. Das ist natürlich ein krasser Fall und Betrug, aber doch auch bei geringeren Geldern denkbar. Verstehen Sie, was ich meine? Gruß, NB


Mitglied inaktiv

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Naja, als ob das jemand machen würde, um dann die Arbeitgeberbeiträge für eine dann in Elternzeit gehende junge Mutter zu zahlen...finde ich an der Realität vorbei, ganz ehrlich. Außerdem gibt es maximal 1800 Euro, nicht mehr! Und in diesem Fall auch nicht die, da der Durchschnittsverdienst der letzten 12 Monate nicht 12.000 Euro betrug!


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