Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Zeitvertrag

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Zeitvertrag

Mitglied inaktiv

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Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe einen Zeitvertrag der am 01.11.06 endet. Ich bin nun Schwanger und der voraussichtliche ET ist der 01.12. Der Mutterscahftsurlaub fängt ja im Oktober an und ich habe mir sagen die Krankenkasse zahlt nach der Entbindung bis zu 8 wochen meine KK und auch Gehalt. Nun aber zu meiner eigentlich Frage, nach dem Mutterschaftsurlaub bin ich ja quasi Arbeitslos und es geht jetzt darum wer meine Krankenkasse bezahlt. Wir sind für das Erziehungsgeld über der Grenze, wir bekommen also keines. kann ich mich jetzt Arbeitslos melden und dann den Erziehungsurlaub in Anspruch nehmen, das Arbeitsamt sagte mir das ist unmöglich entweder kann ich arbeiten oder nicht. Oder müssen wir hier tatsächlich nun alles für mich selber bezahlen ? Krankenkasse, Sozialversicherung, Pflegeversicherung ? Entschuldigen Sie bitte dass es so lange geworden ist, herzlichen Dank Desi Gebhard


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, danach sind Sie arbeitslos und erhalten nur Leistungen, wenn Sie tatsächlich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Wenn Sie dies wegen dem Kind nicht tun, müssen Sie sich selber versichern. Gruß, NB


Mitglied inaktiv

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Hallo ! Arbeitslos kannst Du Dich nur melden , wenn Du dem Arbeitsmarkt auch zur Verfügung stehen kannst bzw auch arbeiten willst ! Ansonsten mußt Du tatsächlich die Kosten für die KK usw selbst tragen . lg safrarja


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