rinamaundlissame
Liebe Frau Bader, ich bin nun in der 19 SSw und seit der 8ten habe ich ein BV vom Chef bekommen. ich arbeite in einem betreuten Wohnen für psyschich erkrankte Menschen in der Nachtbereitschaft. ( Ich wollte eigentlich kein BV ) Leider hat meine Chefin im Tagdienst keine Verwendung für mich. Es handelt sich um einen bis zu 450€ Job, pro Nacht gab es einen festen Satz, die Arbeit selbst ( wenn welche anfiel ) wurde weiter mit 8,50€ die Stunde vergütet. Zuschlag an Feiertagen und Sonntags gab es auch. Ich war kaum im BV wurden die Zahlungen umstrukturiert - es gibt pro Nacht nun immer 67€ ob Arbeit anfällt oder nicht. ( d.h. mehr als 5 Nächte im Monat darf ein einzelner nun nicht mehr arbeiten ) Nun meine Frage - steht mir eine Lohnfortzahlung zu? Die Chefin hat sich hierzu nicht geäußert. Falls ja, wie wird diese errechnet? Nach dem alten Gehalt oder nach der Neuerung? Da ich nun auch schon eine zeitlang im BV bin - gibts hier eine Nachzahlung? Und zuletzt, wie teile ich das der Chefin mit? Ich bedanke mich im voraus, liebe Grüße Tina
Hallo, ja, Ihnen steht Lohnfortzahlung zu. Den Unterschied verstehe ich aber nicht. Der Lohn ist doch der gleiche, es variiert doch nur die Abrechnung - oder habe ich das falsch verstanden? Liebe Grüße NB
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