Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Zahlt der neue Arbeitgeber

Frage: Zahlt der neue Arbeitgeber

Sunny89314

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Sehr geehrte Frau Bader Meine neue Arbeitsstelle als Erzieherin soll eig zum 1.8. Beginnen. Nun habe ich zufällig am 14.7. Beim Frauenarzt erfahren das ich schwanger bin..da es momentan gar nicht geplant war gab er mir eine woche Bedenkzeit...in der Zwischenzeit kam der Arbeitsvertrag und ich habe ihn mit dem Datum 19.7. Unterschrieben und am 22. War er bei ihr im Briefkasten. Nun meine Frage ich habe die Unterlagen noch nicht wieder zurück bekommen da die Geschäftsleitung und Kita im Urlaub sind..nun wäre mein erster Arbeitstag auch der erste Tag wo die Personen wieder zu erreichen sind. Soll ich ihnen nun schon von der ss erzählen bzw gilt mein Arbeitsvertrag obwohl im mutterpass ein Datum steht vor der Unterzeichnung?! Und bei meinem alten Arbeitgeber bekamen alle wegen Corona sofort Beschäftigungsverbot..d.h. dürfte ich mich überhaupt in meinem Zustand in die Kita begeben wo jetzt auch noch alle aus dem Urlaub zurück kommen. Ich hoffe sie können mir helfen Danke


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, ich habe leider nicht verstanden, ob Sie jetzt schon ein unterschriebenes Exemplar des Arbeitsvertrages haben. Da sie schreiben, dass sie die Unterlagen nicht zurückbekommen haben, gehe ich mal davon aus, dass dem nicht so ist. Ohne unterschriebenes Exemplar können sie nicht nachweisen, dass ein Arbeitsvertrag vorliegt. Ich halte es somit für gefährlich, die Schwangerschaft mitzuteilen, bevor der Arbeitsvertrag nachweisbar ist. Den Mutterpass müssen Sie nicht zeigen, unabhängig davon durften Sie den Vertrag auch mit Kenntnis der Schwangerschaft unterzeichnen. Sinnvoll ist es, am ersten Arbeitstag hinzugehen, den unterschriebenen Vertrag in Empfang zu nehmen und dann mitzuteilen, dass Sie schwanger sind. Mit Bestätigung vom Arzt. Das ist zwar für den Arbeitgeber ausgesprochen unglücklich, aber nicht zu ändern. Dieser muss dann entscheiden, ob er ein Beschäftigungsverbot ausspricht. Liebe Grüße NB


Mamamaike

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Hallo, je nachdem, für welche AG und in welchem Bundesland Du arbeiten wirst, gilt ab 1.8. kein automatisches BV mehr für Schwangere. Viele Grüße


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