misses-cat
Hallo Frau Bader und gerne auch an die anderen, Was ist wenn man zb am Anfang der Schwangerschaft 4 Wochen wegen Übelkeit krank geschrieben wird und dann zb ab der 30 Woche wegen Rückenschmerzen, fällt man dann nach 6 Wochen ins krankengeld oder doch nicht weil beides eigenständig gesehen wird? Lg
Hallo, wenn da als Begründung jedesmal "Schwangerschaft" steht, ja. Wenn da jeweils andere Diagnosen draufstehen, nein. Liebe Grüße NB
drosera
Hallo! Zwei Gedanken dazu: Wenn es beide Male schwangerschaftsbedingt ist, dann kann ein Rutschen ins Krankengeld bei der Bemessung für das Elterngeld ausgeklammert werden - da braucht es aber wohl irgendwie wie Bescheinigung vom Arzt - also gleich besorgen. Hier steht, dass bei einem Abstand von 6 Monaten doch nicht zusammen gerechnet wird, aber ich weiß nicht, ob das rechtlich noch aktuell ist: https://www.finkenbusch.de/?p=1157
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