BeccyD4444
Hallo Frau Bader. Ich habe wärend der Schwangerschaft ein Beschäftigungsverbot vom Arzt bekommen. seit dem ich dieses hatte, wurde mir nur pauschal 8 Stunden bezahlt, ohne Überstunden und Zulagen. Das ergab eine finanzielle Einbuße von knapp 200 Euro. Ich habe schon mit dem Bundesministerium versucht an den Arbeitgeber herann zu kommen aber er bleibt dabei, und meint sie berechnen alle schwangeren im Beschäftigungsverbot mit 8 Stunden pauschal. Dies hat die Auswirkung dass mein Elterngeld jetzt weniger als 50% des eigentlichen Gehalts beträgt! Ist es zu spät um etwas zu tun oder hat der Arbeitgeber sogar recht? Das Verhältnis ist schlecht und nach der Elternzeit möchte ich auch nicht dort hin zurück. Wenn ich im Recht bin, was kann ich tun? Einen Anwalt kann ich mir nicht leisten und für Kostenübernahme verdient mein Freund zu viel aber wir legen unser Geld nicht zusammen. vielen dank im vorraus.
Hallo, wann war denn das? Liebe Grüße NB
Sternenschnuppe
Schau in Deinen Vertrag, da sind Ausschlussfristen drin. Denke aber diese sind längst abgelaufen, Du hättest die Abrechnung sofort schriftlich bemängeln müssen und ggf. vors Arbeitsgericht gehen müssen.
BeccyD4444
In meinem Vertrag steht nur drin wie viel % ich für Überstunden und so bekomme, wie viele Stunden in der Woche und nach welchem Tarif ich bezahlt werde. Ist ein sehr magerer Vertrag.
BeccyD4444
Das Bv bekam ich im Juli 2014. Am 27.02.15 war die Geburt.
Die letzten 10 Beiträge
- Sorgerecht
- Umzug während der Elternzeit
- Tagesmutter kündigen zugunsten Kitaplatz
- Schwanger in Elternzeit
- Elterngeld - Ausklammerung
- Erneut schwanger in der Elternzeit
- Änderung Kindergarten-Vertrag
- Krankenhaus hat Insolvenz angemeldet
- Elterngeld, Ausklammern Mutterschutz, Patt Steuerklasse
- Umgang mit neuen Partner