Glücksfee
Hallo Frau Bader, ich würde gern wissen, ob sich Elternzeit folgendermaßen aufteilen ließe: Lebensmonat 1-14 Elternzeit, keine Tätigkeit 15-18 Elternzeit, Teilzeittätigkeit 19-20 Elternzeit, keine Tätigkeit 21-23 Elternzeit, Teilzeittätigkeit 24 Elternzeit, keine Tätigkeit ab Lebensmonat 25 würde ich gern meine reguläre Tätigkeit wieder aufnehmen. Allerdings würde ich im Lebensmonat 31-32 und 36 nochmal Elternzeit ohne Tätigkeit nehmen wollen, damit wir im Sommer und in der Weihnachtszeit Familienzeit haben. Kann der AG dies ablehnen? Da dann schon 3 Zeitabschnitte verbraucht sind, kann ich keien Elternzeit für nach dem 3. Lebensjahr aufheben, oder? Vielen lieben Dank für Ihre Mühe und Ihre Antwort. Viele Grüße!
Hallo, es geht und ja, es sind dann alle Abschnitte aufgebraucht. Am besten beantragen Sie das direkt so nach der Geburt. Liebe Grüße NB
Dojii
Ich gehe jetzt mal nur auf die Elternzeit ein, da du nicht explizit auch nach dem Elterngeld gefragt hast.. Ja, das ist so möglich. Denk nur daran, den zweiten und dritten Abschnitt rechtzeitig anzumelden (wenn du nicht direkt alles in einen einzigen Elternzeitantrag schreiben willst). Du hast zwar keinen rechtlichen Anspruch mehr auf einen weiteren Abschnitt nach dem dritten Geburtstag, aber wenn der Arbeitgeber dem zustimmt, kannst du natürlich trotzdem die restliche Elternzeit noch nutzen. Das ist nur ein Schutz für den Arbeitgeber, aber wenn er damit einverstanden ist steht auch einem vierten Abschnitt nichts im Wege.
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