Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Wohnungsanspruch für 2 Erwachsene + 1 Baby

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Wohnungsanspruch für 2 Erwachsene + 1 Baby

Mitglied inaktiv

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Hallo Frau Bader, ich bin derzeit schwanger, mein Mann und ich beziehen Arbeitslosengeld 2. Wir wohnen derzeit in einer 2-Zimmer-Wohnung mit 70 m². So wie ich gelesen habe, stehen uns für 2 Personen 60 m² zu, jedoch für einen Säugling kein weiterer Wohnungsraum. Ist das so richtig? Ich meine, ein Säugling braucht auch so seinen Platz, welchen ich trotz der großen Wohnung hier kaum zur Verfügung habe. Der Großteil der Wohnungsgröße verteilen sich auf Wohnzimmer, Schlafzimmer und Badezimmer. Im Schlafzimmer ist kaum Platz weil unser PC dort schon steht und es ungünstig aufgrund eines alten Balkons geschnitten ist (dieser wurde einfach nur mit einem Fenster zugemacht, die Seitenwände stehen jedoch noch und der Platz dort ist unbrauchbar). Im restlichen Schlafzimmer stehen halt PC auf nem kleinen Tisch und Bett + Schrank. Mehr Platz steht uns nicht zur Verfügung. Hätte man in solchen Fällen eine Chance mit einem Antrag auf Umzug? Ich muss mein Kind ja auch irgendwo schlafen lassen und versorgen. Würde das Baby denn bei den Wohnungskosten angerechnet werden? Wir müssen derzeit 75 € selber tragen (400 € Warmmiete, 325 € werden von der Arge übernommen). lg Angel


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, das sieht leider schlecht aus. Aber vielleicht unterstützt die ARGE Sie bei dem Umzug in eine besser geschnittene Wohnung..aber eher nicht Liebe Grüsse, NB


Mitglied inaktiv

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Hallo Habe selbst bis vor kurzem ALG2 bezogen Leider kann ich Dir nichts positives berichten. Ihr zahlt eh schon zu, daher ist die Wohnung zu teuer, das Kind rechnet sich vom Platz her erst ab zwei Jahre, vorher zählt es nicht. Je nach Gemeinde / Stadt ist es aber unterschiedlich geregelt, mal gelten nur die qm, mal die Kaltmiete. In einigen Städten kannst Du Dir 100qm nehmen, wenn es preislich passt. Von der Größe her habt ihr eh 10 schon mehr als festgelegt, leider. Das Baby hat ab Geburt einen eigenen Bedarf, dagegen werden UNterhalt und Kindergeld als Einkommen gerechnet. Du kannst aber soweit ich mich entsinne ab der 12. SSW einen Antrag stellen und Deine Leistungen erhöhen sich etwas, weil Du schwanger bist. Was ich auch nicht wusste : Das Gesundheitsamt oder die Caritas haben eine Stiftung, die Eltern mit kleinem Budget unterstützt. Eine Freundin hat dort knapp 900 Euro erhalten für die Erstaustattung. Einfach mal erkundigen ;) Schöne Restschwangerschaft.


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