SpiderWoman
Hallo Frau Bader, ich werde sowieso Elterngeld erhalten. Wenn ich nun 2 Jahre in Elternzeit gehe, erhalte ich ja nur hälfte. Meine Frage ist, erhalte ich mehr Wohngeld wenn ich 2 Jahre in Elternzeit gehe oder wird es dasselbe sein? Vielen lieben Dank im voraus. SpiderWoman
Hallo, Das Elterngeld, das den monatlichen Mindestbetrag von 300 Euro übersteigt, wird bei Wohngeld als Einkommen berücksichtigt. Das bedeutet, dass diejenigen Teile Ihres Elterngeldes, die den Freibetrag von 300 Euro übersteigen, Ihren Wohngeldanspruch mindern können. Die den Mindestbetrag übersteigenden weiteren 400 Euro Ihres zu erwartenden Elterngeldes werden somit bei der Wohngeldberechung dem zu berücksichtigenden Einkommen hinzugerechnet. Liebe Grüße NB
kattja
wohngeld richtet sich ja nach dem einkommen und ich kann mir vorstellen das sie dein volles elterngeld einrechnen denn für die auszahlungsform von 2 jahren hast du dich ja entschieden könntets aber es mtl. bekomm bzw. steht es dir ja mtl zur verfügung und da wird das wohngeldamt sagen nimm erstmal das volle geld
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