Mitglied inaktiv
Gibt es Vorschriften wer ein Kind zu bringen bzw. zu holen hat, wenn ein "Scheidungskind" am Wochenende seinen Vater besucht? Bei meinem Freund gibt es Streit mit der Exfrau. Sie wohnt 300 Km entfernt und bringt ihr Kind Freitags zu ihm, dafür muß er es Sonntags zurückbringen. Nun hat mein Freund vorgeschlagen, dass das Kind (12 J.) mit dem Zug fährt. Er ist beruflich stark eingespannt und die lange Fahrt ist ihm - ehrlich gesagt - zuviel. Sie lehnt es ab weil das Kind zu jung sei (?) und nun gibt es Streit. Wer ist im Recht? Vielen Dank
Liebe Sabine, hier gibt es kein "Recht und Unrecht haben". Vorschriften gibt es da keine, es herrscht aber eine sog. Loyalitätsverpflichtung zwischen den Eltern, d.h., diese sollen sich möglichst bemühen, alles im KIndswohlinteresse zu tun. Gerichtsentscheidungen dazu haben den Inhalt, dass das Umgangsrecht in der Wohnung des Berechtigten auszuüben ist. Ob es einem 12 J KInd zuzumuten ist, alleine Zug zu fahren, muss im Zweifel das Gericht entscheiden. Da sich dieses an die Vorgabe des Jugendamtes halten wird, würde ich dort mal nach der dortigen Meinung fragen. Ich persönlich würde die Meinung vertreten, dass, wenn kein häufiges Umsteigen nötig ist, eine Zumutbarkeit vorliegt. Aber hier interessiert nur die Meinung des Gerichtes/ Jugendamtes. Gruß, NB
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