Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

wirtschaftsgeld.

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: wirtschaftsgeld.

Mitglied inaktiv

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hallo fr.bader.. wie viel wirtschaftsgeld steht einen zu??????? wir sind drei personen in haushalt.. mein mann ist in der ansicht 50 euro reichen für eine woche. für 3.personen. was meinen sie,es wäre schön wenn ich anworten bekommen könnte.. gr.oto


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, haben wir das nicht schon besprochen? Hallo, das kommt darauf an, was er verdient. Und man muss unterscheiden zwischen Wirtschaftsgeld u Taschengeld. Zum Wirtschaftsgeld gehören die Kosten, die zur täglichen Lebensführung nötig sind. Dazu gehört die Verköstigung und die übliche Haushaltsführung, also auch zum Bsp. Waschmittel. Die Regelung des PKW kann u.U. dazugehören, muss aber nicht. Zu den allgemeinen Haushaltskosten gehört dies aber auf jeden Fall. Die Rechnung ist doch ganz einfach: was verdient er und was sind die festen Kosten (Miete, Schulden etc). Dann wird festgestellt (Haushaltsbuch?), was die Fam. und zusätzlich jeder einzelne benötigt. Das muss natürlich fair verteilt werden. Die Hausfrau arbeitet genauso viel wie der, der tatsächlich Geld dafür bekommt, und so sieht es auch der Gesetzgeber. Und wenn dann noch was übrig bleibt, entscheiden die Ehegatten gemeinsam, was mit dem Geld geschieht (sparen, besondere Ausgaben). Außerdem steht jedem Ehegatten ein Taschengeld zu, also etwas, worüber er alleine und frei verfügen kann. Man sagt, dass sollen so 5 % des Nettos nach Abzug der Schulden sein. Dies kommt im Gesetz im § 1360 a BGB als Teil des Unterhaltsanspruches zum tragen. Liebe Grüsse, NB


Mitglied inaktiv

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andersrum wird ein Schuh draus... Das Einkommen steht der Gesamtfamilie zu. Ca. 5% steht jedem (Erwachsenen) als persönliches Taschengeld zu. Viele Grüße Désirée


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