Ostseeschitte
Guten Tag, Ich bin 30, Single und von einem Mann schwanger, der das Kind nicht haben möchte. Es ist mein erstes Kind. Ich möchte meinem Kind seine Rechte nicht vorenthalten und somit möchte ich es für den Kleinen bestätigt haben wer der Vater ist. Der Vater möchte am Liebsten, dass ich ihn überall rauslasse. Er hat eine eigene kleine Familie und hat jetzt natürlich Angst um sein eigenes Kind. Ich verstehe ihn sehr gut. Er möchte die Verantwortung abgeben, sein Familienleben schützen und nicht zahlen müssen. Er sagt, " Ich dürfte ihn nicht mit dem Kind verhaften". Wenn ich das Kind alleine großziehe und den Vater komplett rauslasse, wer zahlt mir dann den Unterhalt und wie lange? Wie wirkt sich das auf unser Leben bzw. auf unsere finanzielle Situation negativ aus, wenn ich den Vater komplett rauslasse und nirgendwo angebe? Wo steht welche Leistungen mir unter welchen Bedingungen zustehen? Ich gehe arbeiten und beziehe keinerlei Leistungen. Ich bin mir der Tatsache aber durchaus bewusst, dass ich Einschränkungen haben werde und ein Kind nicht günstig ist- vor allem wenn man alleinerziehend ist. Daher brauche ich eine fachliche Meinung und Bezugsdokumente um für mich eine Entscheidung treffen zu können. Mit freundlichem Gruß
Hallo, sorry, hier ist was grundsätzliches falsch verstanden. Es ist auch sein Kind und Sie können ihn aus der Nummer nicht draussen lassen. Sie schreiben er habe Angst um sein eigenes Kind. Auch dieses hier ist sein eigenes. Er hat Angst, dass seine Partnerin ihn verlässt? Dann hätte er ihr treu sein sollen. Klar können Sie darauf verzichten, ihn anzugeben. Klar verzichten Sie dann auf Unterhalt, Erbansprüche - und das das Kind einen Vater hat. Und Leistungen vom Staat werden auch eher zögerlich fließen, denn dieser will wissen, ob der KV nicht Unterhalt leisten kann. Liebe Grüße NB
Strudelteigteilchen
Zitat: "Wenn ich das Kind alleine großziehe und den Vater komplett rauslasse, wer zahlt mir dann den Unterhalt und wie lange?" Keiner. Wer sollte auch? Grundsätzlich gibt es Unterhaltsvorschuß als Ersatzleistung. ABER erstens gibt es das nur für maximal 6 Jahre, zweitens ist es deutlich weniger als Unterhalt und drittens erwartet das Jugendamt im Gegenzug für die Zahlung eine ehrliche Kooperation, um sich das Geld dort wiederzuholen, wo es eigentlich herkommen sollte - beim KV. Du müßtest also eine Behörde bewußt und dauerhaft anlügen. Die ersten Jahre mag es noch gehen, finanziell alles alleine zu stemmen, aber irgendwann wird das richtig hart - ich spreche aus Erfahrung. Ich würde den KV nicht aus der Verantwortung entlassen. Es braucht zwei, um ein Kind zu zeugen - also dürfen auch zwei die Verantwortung dafür übernehmen.
Sternenschnuppe
Bist Du von meinem Ex schwanger ? Der hat exakt die gleichen Forderungen gehabt. Vater nicht angeben ist keine Option, wenn man nicht eine stattliche Summe auf dem Konto hat und das komplett alleine finanzieren kann dauerhaft. Zusätzlich würdest Du Deinem Kind Erb und Unterhaltsansprüche unterschlagen. Kannst Du Dich ohne Unterhalt oder Sozialleistungen nicht über Wasser halten, dann musst Du spätestens da seine Daten angeben, ansonsten begehst Du Sozialbetrug. Dein Ex hat die Wahl ob er von sich aus anerkennt und einen Dauerauftrag einrichtet, oder es über das Gericht gehen muss. Ersteres wäre mit Sicherheit diskreter für ihn. Wir sind den Weg übers Gericht gegangen, dies ist nun fast neun Jahre her, sein Kind wollte er nie sehen. Fazit : Lass ihn ziehen, aber mach Dich für die Rechte Deines Kindes stark ! Und wieso solltest Du sparen und knabbern an allen Ecken, nur damit sein Doppelleben nicht auffliegt ? NÖ !!!
Mitglied inaktiv
Na, dann hätte er wohl besser verhüten soll. oder erst gar nicht fremdgehen sollen. Beides hätte dann wohl das jetzige Problem verhindert. Klar will er "herausgehalten" werden, ist doch das praktschste für ihn. Er kann weiter "Familien-Papa" bei Ehefrau und Kind spielen, und für die vergnüglichen Stunden sucht man sich dann halt die nächste "Zweitfrau". Wetten das Du udn dein Kidn schnell abgeschrieben sind. Er will wenigst Stress, und nichts daheim sagen müssen, dann soll er freiwillig zahlen. Und zwar angemessenen Unterhalt für das Kind und evtl auch für Dich. Macht er das nicht, dann stehen die Chancen größer das seien Ehefrau es doch mitbekommt - auch ohne das du was sagst. Wird er nichts als Vater angegeben, dann verzichtest du komplett auf Unterhalt für das Kind und für dich. Es gibt keinen Unterhaltsvorschuss und, solltest Du wider Erwartung irgendwann Hartz4 beantragen müssen, musst du auf den fiktiven Unterhalt den diese für das Kind ansetzen, auch verzichten. Zumindestens solange wie theoretisch Anspruch auf Unterhaltsvorschuss besteht. Dazu hat das Kind keinerlei Erbansprüche. genauso wenig Ansprüche auf Halbwaisenrente beim Tot des Vaters. Das sind die finanziellen Aspekte. Nicht zu unterschätzen sind auch soziale und vor allen psychisches Aspekte. was willst du deinem Kind irgendwann sagen, etwas den Satz, Deinem Vater war sein "richtiges" Kind mehr wert als du. Den genau darauf läuft es im Grunde genommen hinaus. Er konnte Sex mit Dir haben, jetzt soll er auch entsprechend sich seiner Verantwortung stellen.
Ostseeschitte
Danke für die Antworten, bei der Einen oder Anderen musste ich etwas schmunzeln :-) Dennoch hat alles was ich gelesen habe, mich nochmals darin bestätigt, dass ich das Richtige mache, wenn ich ihn gegen seinen Willen beim Amt angebe und somit auch auf lange Sicht die Rechte meines Kindes vertrete.
Sternenschnuppe
Definitiv. Es sind seine Konsequenzen und seine Entscheidung wie er diese lenkt. Nicht Deine Baustelle. Gebe das komplett ans Jugendamt ab und geb ihm vorher die Chance die Vaterschaft alleine anzuerkennen. Seine Entscheidung. Den Rest macht dann das Jugendamt.
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