Maximausi
Hallo! Ich habe folgendes Problem. Ich befinde mich im moment in der trennungsphase von meinem Partner. wir haben ein gemeinsames kind welches 19 Monate alt ist. Ich bin noch in elternzeit beziehe aber kein Elterngeld mehr weil ich das innerhalb eines Jahres habe auszahlen lassen. Das heißt bisher hat mein Partner uns finanziert. Nun muss ich mir eine Wohnung suchen und Arbeitslosengeld 2 beantragen vorübergehend . Dabei sei gesagt das ich ab September wieder 4 Tage im Monat als Krankenschwester arbeiten werde. Das Amt sagte mir schon dass mein Partner mir unterhalt Zahlen müsse nur wieviel konnte mir niemand sagen. Ich habe in der Düsseldorfer Tabelle geschaut und mein Partner verdient 1500€ netto . Laut der Tabelle müsste es für das kind 333€ unterhalt geben aber Auszahlung 224€ wegen dem Abzug Hälfte des Kindergeldes . Jetzt sagte mir aber eine Freundin dass er mir aber mehr Zahlen müsse weil das Amt das wohl so möchte also bei ihr war das so. Wir wollen uns gütlich trennen möchte ungern was einklagen oder auch einen Anwalt einschalten weil das noch einen negativeren Beigeschmack gibt. Also versuche ich es mal auf diesem Wege.. Vielleicht können sie mir da irgendwie helfen. Was noch zu wissen ist ich habe mir bereits ein Postfach zugelegt und gelte als wohnungslos das war der einzige Rat den man mir beim Arbeitsamt gab sonst müsste mein Freund mich komplett finanzieren hieß es... Dieser Schritt ist bereits vollbracht nun wollte ich morgen wieder dorthin gehen und weiter machen mit den Anträgen.. Bleibt halt nur noch die frage mit dem unterhalt. Vielen Dank im voraus für ihre Hilfe!
Hallo, bitte lesen Sie die Hinweise. Sie wünschen eine ausführliche Einzelberatung - das sprengt das Forum! Ich kann Ihnen nur allgemeine Antworten auf allgemeine kurze Fragen geben. Ansonsten kann ich Ihnen anbieten, entgeltlich über meine private E-Mail zu antworten. Oder suchen Sie einen Kollegen vor Ort auf. Liebe Grüsse, NB
Sternenschnuppe
Das würde ich schnellstens ändern ! Jugendamt etc. Hat er 1500€ netto, dann gehen etwa 500 an Dich. Wenn ihr auskommt miteinander dann soll er mit zum Amt gehen. Wer wohnt wo ? Und auf wen läuft die Wohnung ?
Mitglied inaktiv
Ganz ehrlich: Dein Freund MUSS Dich unterstützen - und zwar bevor Du einen Cent vom Amt bekommst! Der Vater ist Dir genauso zu Unterhalt verpflichtet wie dem Kind, zumindest solange das Kind unter 3 Jahren alt ist, danach kann er verlangen dass Du arbeitest. Und die Allgemeinheit kommt erst danach für Dich und das Kind auf - was ich auch ganz normal finde. Wenn Du also keine offiziellen Wege gehen willst, dann rede mit ihm darüber genauso wie über den Kindesunterhalt. Er muss - laut eines Onlinerechner - 225€ für das Kind und 200€ für Dich zahlen! LG Sabine
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