Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Wieviel muß ichzur Nebenbeschäftigung sagen?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Wieviel muß ichzur Nebenbeschäftigung sagen?

Schneck78

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Guten Abend Frau Bader, ich möchte als zustimmungsbedürfte Nebenbeschäftigung in TZ in der EZ bei nem neuen AG arbeiten (zuerst 10 Std./Woche, ab 2014 30 Std./Woche) Ich möchte erstmal nicht bei meinem alten AG kündigen, sondern erst ab 2014. 1. Wieviel darf mich mein alter AG zur Nebenbeschäftigung fragen? (Name neuer AG, Arbeitszeit...) 2. Kann alter AG rausbekommen, dass ich ab 2014 kündigen möchte? 3. Kann es mir zur Last gelegt werde, wenn ich nur die 10 Std. angebe, obwohl bereits 30 Std. geplant sind? 4. Darf er den Arbeitsvertrag verlangen? Danke. Sie helfen mir sehr weiter!!! Schneck78


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, 1. Er hat Anspruch auf alle Informationen 2. Nein, er kann er nicht hellsehen 3. Ja 4. Eher ja. Liebe Grüße, NB


CKEL0410

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Hallo nachfragen kann er sicher . Ist es ein Konkurrenzunternehmen? Das muss er wissen denn dann kann er es ablehnen. Ob du kündigen willst oder wieviele stunden du arbeitest bekommt er nicht raus es seidenn er kennt jemanden in der Firma der ihm die info geben würde. Was natürlich nicht rechtens ist.


Schneck78

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Hallo, danke für Deine Antwort. Weißt Du vielleicht, wie weit oder eng man den Begriff "Konkurenzunternehmen" fassen kann? Ich war in einer Steuerkanzlei und bin dann wieder in einer Steuerkanzlei beschäftigt. Entfernung zwischen beiden Stellen ca. 35 km. Ich denke nicht, dass es Konkurrenzunternehmen sind, will mich aber auf alle Eventualitäten beim Gespräch mit den AG vorbereiten. Damit ich dann nicht an irgendentwas nicht gedacht habe und nicht weiter weiß. Vielen Dank nochmal. Liebe Grüße Schneck78


CKEL0410

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Selbe Branche. Puh ich gkaube das könnte er ablehnen und sagen wieso arbeiten sie nicht hier....bin mal gespannt was Frau Bader sagt.


Schneck78

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Hallo, ich nochmal. Diese Frage habe ich mir auch schon gestellt. Aber mein alter AG hatte eine Teilzeit mit 10 Stunden rigoros abgelehnt. Er wollte mich am liebsten auf 40 Stunden hochstufen. Der neue Job liegt außerdem viel näher. Das mit dem neuen Job war mehr Zufall. Anonce in der Zeitung gesehen, im Netz recherchiert und Bewerbung abgegeben. Ich wurde genommen. Nun muss alles recht schnell gehen. Mir stellen sich so viele Fragen, wo ich nicht immer im Netz auskunft bekomme. Selbst die zuständigen Ämter bzw. Behörden wissen nicht wirlich Bescheid. Da bin ich unheimlich froh, dass es dieses Forum gibt. Ich bin auf Antwort von Frau Bader auch gespannt. Einen schönen Tag noch. Viele Grüße Schneck78


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