lina_a
Guten Tag Frau Bader, Ich habe für meine Tochter 2 Jahre Elternzeit genommen und das Elterngeld auch auf diese 2 Jahre gesplittet. Nun bin ich wieder schwanger, die Kinder werden 21 Monate Altersunterschied haben. So viel ich verstanden habe, werden gerade mal 3-4 Monate von meinem Gehalt gerechnet, der Rest wird mit Null berechnet. Somit erhalte ich wahrscheinlich nur den Mindestumsatz für´s zweite Kind, oder? Mich interessiert allerdings auch, ob das gesplittete Elterngeld vom ersten Kind mit angerechnet wird? Soll ich mir dieses vorher besser auszahlen lassen? Und ist dies überhaupt möglich?? Kann man Elterngeld für das erste Kind bekommen und gleichzeitig in Mutterschutz vom zweiten Kind sein?? Oder ist es auch steuerlich nicht vom Vorteil?? Vielen Dank schon mal für Ihre Mühe, ich freue mich auf Ihre Antwort! Liebe Grüße Lina
Hallo, wann wird das 2. Kind denn geboren? Liebe Grüße NB
SumSum076
Das gesplittete Elterngeld wird nicht angerechnet. Die Splittung hat überhaupt keine Auswirkung auf das neue Elterngeld. Auswirkungen hat nur die ElterngeldBEZUGszeit und die läuft trotz der Splittung nur im ersten Lebensjahr. Wieviele Monate liegen denn zwischen dem 1. Geburtstag und dem neuen Mutterschutz? Ist der 1. Geburtstag zB am 03. März 2014 und der neue Mutterschutz beginnt am 26. November 14, dann liegen 7 Kalendermonate (Apr-Okt) dazwischen. Da kämen dann noch 5 Monate aus der Zeit vor dem ersten Mutterschutz hinzu. Die gesplittete Auszahlung des Elterngeldes sollte keine Auswirkungen beim neuen MuSchu-Geld haben. Wenn du auf der sicheren Seite sein möchtest, stellst du einen Antrag auf Auszahlung des Restbetrages. Steuerlich kann ich nix sagen. Aber weißt du schon, dass du deine Elternzeit zum Beginn des neuen Mutterschutz unterbrechen solltest? Gruß Sabine Dieses Einkommen (5 x Gehalt) würde durch 12 geteilt und von der Summe gäbs dann ca 65%. zzgl Geschwisterbonus.
lina_a
Hallo vielen Dank schon mal für eure Antworten, Meine erste Tochter ist am 21. 07. 2013 geboren. Das zweite wird voraussichtilich am 27.04. 2015 geboren. Also wieviel Monate zählen noch zur Berechnung? Die Elternzeit wollte ich auf jeden Fall beim Arbeitgeber kündigen, um das volle Mutterschutzgeld zu erhalten.
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