Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

wie

Frage: wie

Susann83

Beitrag melden

Hallo Frau Bader, ich bin im Krankengeldbezug schwanger geworden, ich bekomme daher nur die Basis-Mutterschutzleistungen sowie ein etwaiges Elterngeld von 300€, wovon ich nicht leben kann. Voraussichtlich werde ich deshalb statt Elternzeit wieder in VZ arbeiten gehen. Da ich noch ein weiteres Kind bekommen möchte und dann das volle Elterngeld erhalten möchte, könnte ich nach mindestens 3 Monaten VZ Arbeit wieder schwanger werden, oder? Sollte ich doch Elternzeit nehmen, wieviel Stunden dürfte ich dann maximal arbeiten, 30 Stunden? Würde ich dann beim 2. Kind einen Anspruch auf Elterngeld, Mutterschutz erhalten, auf Grundlage der 30 Std.-TZ-Beschäftigung 3 Monate zuvor, auch wenn ich in Elternzeit bin? Sollte ich die Elternzeit nicht nehmen (oder nur 2-4 Monate), danach wieder regulär arbeiten um nach 3 Monaten erneut schwanger werden zu wollen… sollte Kind 2 dann nach 15-18 Monaten kommen, habe ich immernoch meinen ganzen Elternzeit-Anspruch von Kind 1. Würde da etwas gegen den Anspruch auf Elterngeld für Kind 2 sprechen? Entstehen mir in meinem Fall Nachteile für Kind 2, ob ich in Elternzeit bin oder nicht? Wenn ich kein Elterngeld beantrage, kann ich dann auch Elternzeit nehmen und in VZ arbeiten? Ich möchte nicht noch einmal so einen Schock wie jetzt erleben, 1/6 meines regulären Anspruches. Vielen Dank und liebe Grüße


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, 1. Es zählen die letzten 12 MOnate vor der Geburt, ausgeklammert werden Monate mit MG und EG (des vorherigen Kindes bis zum 14. Lebensmonat). 2. Sie können 32 Std arbeiten, keine VZ. Liebe Grüße NB


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Das zweite Kind muss so kommen, dass du vor Mutterschutz 12 Monate Lohn hast. Dann gibt es daraus das Elterngeld Während der Elternzeit darfst max 32 Std/Woche arbeiten. Danach bemisst sich dann auch das Elterngeld Kind 2 Monate mit Elterngeld kannst du ausklammern lassen, was aber für dich unklug wäre --- würde ja in Zeitraum mit Krankengeld fallen. --*Kind 2


Susann83

Beitrag melden

Könntest du mir den Absatz nochmal genauer erklären? „Monate mit Elterngeld kannst du ausklammern lassen, was aber für dich unklug wäre --- würde ja in Zeitraum mit Krankengeld fallen. --*Kind 2“ Und also sollte ich die 300€ Basiselterngeld mitnehmen und dann zusätzlich noch arbeiten, dann wären es weniger als 32 Std., nicht? Aber wie würde sich das auf meine Pläne Kind 2 auswirken? Ich habe Angst, dass es als Folgekind und bewertet wird und der Bemessungszeitraum von jetzt von Kind 1 genommen wird, es also bei 0 wg. Krankengeld bleibt. Dann wäre alles umsonst gewesen. Und was ist mit der Elternzeit? Ist es egal für meinen Anspruch auf Elterngeld Kind 2, ob ich den Lohn erarbeite und in Elternzeit bin? Habe Angst, dass das in-Elternzeit-arbeiten nicht gewertet wird als neue Grundlage. Und eine Verständnisfrage: Wenn ich die 300€ Elterngeld mitnehme und arbeite, zählt der Zeitraum nicht als neu, oder? Dann bleibt es beim niedrigen Krankengeld auch später? Also keine 300€ Elterngeld, lieber gleich arbeiten, aber mit Elternzeit oder ohne?!?


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Jedes Kind werden die 12 Monate bewertet.... Ist da Elterngeld werden diese Monate ausgeklammert - was ja negativ wäre in deinem Fall Besser --- arbeiten soviele Monate wie möglich und dieser Lohn dient als Grundlage Aber Achtung..... Kommt es beim zweiten Kind zu einem Beschäftigungsverbot muss dein erstes Kind entsprechend betreut sein ..... Stichwort Arbeitsfähigkeit


Susann83

Beitrag melden

Oh Gott ist das Viel alles, was man bedenken muss… Ich dachte, ich könnte mit einem Schreiben vom Arbeitgeber über meine AZ auch für unter 1-Jährige eine Betreuung in der Krippe übers Jugendamt bekommen. Von 300€ kann ich meine Existenz ja nicht bestreiten…


KielSprotte

Beitrag melden

In erster Linie ist dein Partner/der Kindsvater für deinen und den Unterhalt des Kindes zuständig . Stichwort: von 300 Euro kann ich meinen Unterhalt nicht bestreiten. Ihr werdet euch wohl eine gemeinsame Kasse anlegen müssen.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Mit fällt gerade ein, die 300€ kannst du nicht einfach mitnehmen und dann arbeiten. Es wird alles angerechnet


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.