Berna1005
Hallo Frau Bader, ich habe nur einen Jahresvertrag bekommen, dieser läuft Mitte November aus. Dann habe ich wieder 12 Monate nach der ersten Elternzeit in Teilzeit gearbeitet. Jetzt habe ich erfahren dass ich in der 8. Woche mit unserem 2. Kind schwanger bin. Ich werde dadurch keine Verlängerung erhalten. Somit muss ich mich für die letzten 3 Monate arbeitslos melden. Können Sie mir erklären wie das Elterngeld dann berechnet wird und habe ich Anspruch auf Mutterschaftsgeld durch die Krankenkasse? Schon mal vielen Dank im Vorraus
Hallo, 1. Nach dem Einkommen der letzten 12 Mo vor der Geburt. Mo. mit ArbGeld I zählen mit 0 € 2. Ja, wenn Sie dann noch ArBgeld 1 bezihen Liebe Grüße NB
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