nette_
Wie wird elterngeld berechnet,wenn man in der Elternzeit erneut schwanger wird,regulär aber bald arbeiten würde,aber man wieder ins Beschäftigungsverbot fällt?Muß man nicht 1 Jahr Gehaltnachweis vorzeigen für eine erneute Berechnung?
Hallo, es zählen die letzten zwölf Monate vor der Geburt. In Ihrem Beispiel hat man dann eben weniger Monate, die herangezogen werden, die anderen Monate ziehen mit null. Liebe Grüße NB
Sternenschnuppe
Wann ist Kind 1 geboren und wann beginnt der Mutterschutz für Kind 2 ?
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