nette_
Wie wird elterngeld berechnet,wenn man in der Elternzeit erneut schwanger wird,regulär aber bald arbeiten würde,aber man wieder ins Beschäftigungsverbot fällt?Muß man nicht 1 Jahr Gehaltnachweis vorzeigen für eine erneute Berechnung?
Hallo, es zählen die letzten zwölf Monate vor der Geburt. In Ihrem Beispiel hat man dann eben weniger Monate, die herangezogen werden, die anderen Monate ziehen mit null. Liebe Grüße NB
Sternenschnuppe
Wann ist Kind 1 geboren und wann beginnt der Mutterschutz für Kind 2 ?
Ähnliche Fragen
Liebe Fau Bader, ich bin seit einigen Jahren wissenschaftliche Mitarbeiterin an einer Uni (halbe Stelle) und habe seit Anfang des Jahres eine eigene Sprachschule/ Übersetzungsbüro. Unser 2. Kind kommt Ende November d.h. ich habe bis dahin gut 10 Monate freiberuflicher Tätigkeit hinter mir. Wie wird in solchen Fällen das Elterngeld berechnet? ...
Hallo, ich habe drei Fragen rund um das Thema Elterngeld. Mein erstes Kind wurde im September 2015 geboren und ich habe für insgesamt 2 Jahre Elterzeit beantragt und in den ersten 12 Monaten Elterngeld erhalten. Ich bin jetzt ganz frisch in der 6. Woche wieder schwanger, der errechnete Termin ist im Juni 2017. 1. Frage: Mein Arbeitgeber ...
Halli Hallo als ich Schwanger würde, habe ich sofort Beschäftigungsverbot bekommen, habe ganz normal mein Lohn erhalten bis fast zur Geburt. Mein Elterngeld habe ich für 2 Jahre beantragt 450,- monatlich. mein Baby ist am 01.07.2016 geboren. Wenn ich demnächst nochmal schwanger werde, wie wird es wieder berechnet. Wie viel Elterngeld steht ...
Liebe Frau Bader, ich habe mit Interesse Ihre Beiträge zum Thema Elterngeld gelesen. Leider finde ich für meinen (etwas speziellen) Fall keine Antworten darauf. Ich bin wieder schwanger und erwarte mein Baby im September. Aufgrund eines Umzugs musste ich nach der 1. SS mein Arbeitsverhältnis nach der Elternzeit aufgeben. Nun bin ich seit 1.8. ...
Hallo Frau Bader, ich habe nur einen Jahresvertrag bekommen, dieser läuft Mitte November aus. Dann habe ich wieder 12 Monate nach der ersten Elternzeit in Teilzeit gearbeitet. Jetzt habe ich erfahren dass ich in der 8. Woche mit unserem 2. Kind schwanger bin. Ich werde dadurch keine Verlängerung erhalten. Somit muss ich mich für die letzten 3 Mo ...
Hallo Frau Bader Meine Tochter wurde am 9.6.17 geboren und ich bekomme bis Juni 18 Elterngeld und bin bis September 2019 in Elternzeit. Wenn ich jetzt wieder schwanger werden würde, wie würde sich das Elterngeld für das 2.Kind berechnen?
Hallo. Meine Situation soll speziell sein. Ich habe von Januar 2025 bis 30.09.25 als Aushilfe gearbeitet. Ab 18.08.25 habe ich eine teilzeit Stelle bei der stadt bekommen. Am Weihnachten festgestellt das ich schwanger bin. Bis termin bei fa gewartet danach Chefin mitgeteilt. Jetzt bin ich in der 10 Woche, habe am Montag Termin gehabt wegen bv, de ...
Guten Tag Frau Bader, ich habe noch eine Frage. Ich war in Elternzeit (ab Juli2025 ohne Bezug von Elterngeld). Seit November 25 arbeite ich wieder und bin erneut schwanger. Wird hier der Basissatz gezahlt weil ich vor Geburt des 2. Kindes (ET Anfang September) keine 12 Monate gearbeitet habe? Vielen Dank im Voraus, Elvira
Hallo, ich hab seit 2023 ein Kleingewerbe angemeldet. Da ich einen online Blog betreibe, mit minimalsten Affliate Umsätzen hab ich es damals angemeldet, da die Gewinnabsicht ja schon ausreichend ist dass man es anmelden muss. Ich wollte alles rechtskonform machen. 2023 und 2024 habe ich auch über den Steuerberater die Steuererklärung machen las ...
Guten Tag, habe ich Anspruch auf Elternzeit und Elterngeld für ein Kind, das am 01.08.2025 geboren wird, wenn ich als Vater drei Monate Elternzeit in den Kalendermonaten Mai, Juni und Juli 2026 in Anspruch nehmen möchte? Das Kind lebt mit meiner Ehefrau und unserem älteren Sohn in Kroatien. Während dieser drei Monate würde ich mich an derselben ...
Die letzten 10 Beiträge
- Beschäftigungsverbot
- Elternzeit /Elterngeld Kinder im Ausland(Kroatien)
- Zweite Kind gehalt
- Schwanger und neuer Job
- Teilzeit in Elternzeit
- Familienversicherung weiterhin möglich
- Ratlos Arbeit
- Vergebung Nachname
- Resturlaub nach Elternzeit; vor Elternzeit Vollzeit, danach Teilzeit
- Kleingewerbe das nur Verlust macht - Elterngeld