Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Wie wird der Mutterschutzlohn richtig berechnet?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Wie wird der Mutterschutzlohn richtig berechnet?

sonne11

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Hallo Frau Bader, Ich befinde mich seit dem 09. Dezember 2014 wegen meiner Risikoschwangerschaft im individuellen Beschäftigungsverbot. Entbindung soll laut Berechnung der 09.06.15 sein. Nun habe ich ein großes Problem was die Berechnung des Mutterschutzgeldes im Beschäftigungsverbot betrifft. Laut dem §11 des Muttesschutzgesetzes heißt es doch, dass für eine Berechnung die letzten drei Monate vor Beginn der Schwangerschaft beziehungsweise die letzten 13 Wochen vor dem Eintritt in das Beschäftigungsverbot als Berechnungsgrundlage zählen. Da ich ein sogenannter Lohnempfänger bin, heißt dies das ich nach den jeweiligen Stunden bezahlt werde. Ich habe einen 30 Stunden Vertrag. Da die Auftragslage im Betrieb gut ist, arbeite ich natürlich mehr. Das Problem ist, dass mein Arbeitgeber mir als Berechnung die letzten drei Monate vor Beginn der Schwangerschaft berechnen will. Also Juni, Juli und August – im Juni hatte ich Urlaub und bekomme daher als Berechnung der Stunden nur 3o Stunden bezahlt. Ende Juli und auch den gesamten August habe ich an einer Weiterbildungsmaßnahme teilgenommen, wobei mir dafür auch nur 30 Stunden berechnet wurden. Somit bekomme ich über 7 Wochen nur die Berechnung von 30 Stunden. Ab September bekomme ich durch den Wechsel in ein neues Lohnmodell mehr Geld ( durch die Weiterbildungsmaßnahme ) und arbeite auch wie gewohnt 40 Stunden. Im Mutterschutzgesetz heißt es doch, das dem Arbeitnehmer keinerlei finanzielle Einbußen entstehen dürfen. Wenn ich jetzt aber die letzten drei Monate vor Schwangerschaft berechnet bekomme, habe ich große finanzielle Einbußen. Wenn die letzten 13 Wochen vor Beschäftigungsverbot als Grundlage zählen, ist alles gut. Leider bekomme ich über meine Krankenkasse keine weitere Auskunft. Es hieß nur, dass der Arbeitgeber das Geld für Beschäftigungsverbot zu 100 % zurückerhält und das Geld über die Umlagekasse bezahlt wird. Dort hatte ich auch angerufen und der Mitarbeiter meinte, dass die letzten 13 Wochen vor Bechäftigungsverbot berechnet werden. Aber warum steht im Mutterschutzgesetz entweder drei Monate vor Schwangerschaft oder die letzten 13 Wochen vor Beschäftigungsverbot. Das heißt doch, dass der Arbeitgeber sich das selbst aussuchen kann, oder. Was ist denn jetzt Richtig?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, der Mutterschaftslohn muss wenigstens der Höhe des Durchschnittsverdienstes entsprechen, den die werdende Mutter vor Eintritt der Schwangerschaft die letzten 13 Wochen – bei monatlicher Gehaltszahlung der letzten drei Monate – erhalten hat. Würden Sie denn ohne BV VZ bezahlt? Dann bekommen Sie dies auch jetzt. Liebe Grüße NB


luvi

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Hallo, im BV bekommst Du das, was Du bekommen würdest, wenn Du arbeiten würdest. Du schreibst, dass Du ab September Vollzeit arbeitest. Also schon mal Vollzeitlohn. Ich hatte BV und bei mir wurde der durchnittliche Verdienst der 3 Monate vor BV-Beginn genommen. Hast Du schon mal mit Deinem Chef geredet? Weiß er, dass er keine finanziellen Einbußen hat? Luvi


sonne11

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Hallo Luvi, danke für deine Antwort. Ja, ich hatte mit der Personalabteilung gesprochen und die wollen nur die letzten drei Monate vor Schwangerschaftbeginn bezahlen. Aber gut zu wissen das es auch anders berechnet werden kann. Ich kann ja mein Glück beim Chef nochmal versuchen. Wenn die ablehnen dann sieht es nicht gut aus mit dem Geld. Sonne11


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