kompetenz
Sehr geehrte Frau Bader, anbei erhalten Sie eine Nachricht von meinem Arbeitgeber wegen der Berechnung des Mutterschaftsgeldes für mein 2. Kind, dass während meiner Elternzeit des 1. Kindes geboren wurde (überraschend als Frühchen). Die Elternzeit wurde von mir vor Geburt des 2. Kindes aus meinem Teilzeitvertrag gekündigt. Ich arbeitete in Elternzeit Teilzeit (vor Mutterschutz und Elternzeit Vollzeit gleicher Arbeitgeber). Die Kündigung der Elternzeit wurde durch meinem Arbeitgeber bestätig. Jetzt bin ich enttäuscht, dass mein Arbeitgeber den Arbeitgeberanteil des Mutterschutzgeldes für das 2. Kind nach dem Teilzeitvertrag berechnet und nicht nach dem Vollzeitvertrag (mit Tariferhöhungen etc.) Anbei erhalten Sie die Antwort meines Arbeitgebers: Zur Berechnung des Mutterschaftsgeldzuschusses wird die durchschnittliche kalendertägliche Nettovergütung der letzten drei Monate vor Beginn der Schutzfrist zugrunde gelegt. Die Differenz zwischen diesem Betrag und den kalendertäglichen 13 €, die Sie von der Krankenkasse erhalten, ergeben den Zuschuss seitens des Arbeitgebers. Da Sie die letzten drei Monate vor Beginn der Schutzfrist gearbeitet haben, wird auch diese Vergütung als Grundlage veranschlagt (Teilzeit). Die Elternzeit Ihres ersten Kindes wird mit Beginn der Schutzfrist automatisch beendet. Hätten Sie während der Elternzeit des ersten Kindes nicht gearbeitet bzw. kein Entgelt erhalten, dann würde das Mutterschaftsgeld auf Basis des Nettolohns der letzten drei Monate vor der Geburt des ersten Kindes berechnet (Vollzeit). Was ist jetzt richtig. Kann das Mutterschaftsgeld Arbeitgeberanteil nach dem Vollzeitvertrag ausgezahlt werden? - was ich dachte.
Hallo, wenn Sie zum Beginn des Mutterschutzes die EZ u die TZ gekündigt haben, ist auf den VZ-Lohn zurückzugreifen. Denn der alte Vertrag lebt wieder auf. Sonst stünden Sie schlechter stehen als ohne Mutterschutz. Liebe Grüße NB
Felica
Sollte die Kündigung erst zur Geburt und nicht zum Mutterschutz gelten, dann ist er im Recht. Dann bekommst du bis zur Geburt Mutterschaftsgeld in Höhe TZ, und nach Geburt in VZ. EZ hätte zum neuen Mutterschutz hin beendet sein müssen damit Anspruch auf VZ.
kompetenz
Re: Wie wird der Arbeitgeberanteil des Mutterschaftsgeldes berechnet Sollte die Kündigung erst zur Geburt und nicht zum Mutterschutz gelten, dann ist er im Recht. Dann bekommst du bis zur Geburt Mutterschaftsgeld in Höhe TZ, und nach Geburt in VZ. EZ hätte zum neuen Mutterschutz hin beendet sein müssen damit Anspruch auf VZ. Antwort von Felica am 11.01.2019 Vielen Dank Felica für die schnelle Antwort. Lt. AG wurde die Elternzeit mit BRe: Wie wird der Arbeitgeberanteil des Mutterschaftsgeldes berechnet Sollte die Kündigung erst zur Geburt und nicht zum Mutterschutz gelten, dann ist er im Recht. Dann bekommst du bis zur Geburt Mutterschaftsgeld in Höhe TZ, und nach Geburt in VZ. EZ hätte zum neuen Mutterschutz hin beendet sein müssen damit Anspruch auf VZ. Antwort von Felica am 11.01.2019 Vielen Dank Felica für Ihre schnelle Antwort. Lt. AG wurde die Elternzeit automatisch vom AG vor der neuen Schutzfrist des Mutterschutzes beendet. Müsste dann auch hier nach dem Vollzeitgehalt berechnet werden, LG Kompetenz
kompetenz
Hallo Felica, noch einen Nachtrag: da das Kind als Frühchen zur Welt gekommen ist, beginnt auch die Mutterschutzfrist erst ab Geburt des Kindes. Die 6 Wochen Mutterschutz vor Geburt hatte ich nicht. Also müsste auch nach dem Vollzeitvertrag die Mutterschutzfrist berechnet werden. Ist dies richtig? LG Kompetenz
mellomania
da das kind ein frühchen ist ( du hast hoffentlich eine frühgeburtsbescheinigung vom KH) verlängert sich die NACHGEBURTLICHE Mutterschutzdauer auf 12 Wochen PLUS die Wochen, die dir vom vorgeburtlichen Mutterschutz fehlen. Beginn Mutterschutz bis 12 Wochen Nach der Geburt Plus die Zeit, die das Kind zu früh kam! also bei dir dann 18 Wochen nach der Geburt!! Das alles muss bei dir als Vollzeit bezahlt werden
kompetenz
Ich bedanke mich sehr für Ihre Anwort mellomania und werde meinem Arbeitgeber mitteilen, dass mein Mutterschutzgeld Arbeitgeberanteil nach dem Vollzeitgehalt berechnet werden muss. LG Kompetenz
mellomania
mach das. denn deine elternzeit endete einen tag VOR dem neuen mutterschutz sodass IM mutterschutz der alte vertrag, also vollzeit auflebt. und berechne genau, wie lange du mutterschaftsgeld bekommst. WENN du eine bescheinidung vom krankenhaus hast, dass es sich um eine frühgeburt handelt (wenn nicht frag da nach, das ist für die berechnung und bezahlung wichtig!!) dann erhälst du mutterschutzgeld ab dem ersten tag mutterschutz bis 12 wochen nach der geburt eben PLUS die wochen, die dir duch das früher kommen des kindes im vorgeburtlichen mutterschutz fehlen. ist das kind 6 wochen zu früh gekommen, hängst du an die 12 wochen nachgeburtlichen mutterschutz eben die 6 wochen noch zusätzlich dran. schrieb ich ja oben schon :-)
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