superbaby
Hallo Frau Bader, ich bin seit 01.07.2014 arbeitslos war vom 01.09.12 im Mutterschutz anschließend war ich 1 Jahr komplett in Elternzeit ab 03.10.13 bis zum 30.06.14 arbeitete ich für 20 Wochenstunden in der Elternzeit (Elternteilzeit). Wie berechnet sich mein Arbeitslosengeld 1, auf der Basis der letzten 9 Monate (20 Stunden), 3 Monate Elterngeld oder auf der Basis meines vorherigen Vollzeit-Gehaltes (vor dem Mutterschutz)? Ich stehe dem Arbeitsmarkt für eine 40 Stunden-Stelle zur Verfügung. Ich habe seit 2004 Vollzeit gearbeitet und jetzt soll es etwa so sein, dass mein Arbeitslosengeld auf der Grundlage dessen berechnet wird, was ich in der Elternzeit erarbeitet/eingezahlt habe. Ich habe davon gehört, dass man den Fall auf unbillige Härte stellen. Hilft er mir weiter? Gibt es einen rechtlichen Beistand für mich? Danke für die Antworten....
Hallo, 1. Fiktiv für eine VZ-Stelle 2. Sie könne, je nach Situaation, eine Sperre wegen fw. Arbeitsaufgabe erhalten 3. Die Ansprüche ruhen für die Zeit, die der Vertrag wegen des Aufhebungsvertrages länger gelaufen ist. Liebe Grüße NB
superbaby
was ich noch vergessen habe zu fragen: ich habe eine Abfindung erhalten, weil ich ja den Arbeitsplatz verloren habe, zählt sie nicht als beitragspflichtige Einmalzahlung zum Arbeitslosengeld hinzu? Muss diese Summe mitgezählt werden und so mein Arbeitslosengeld etwas aufwerten? Vielen Dank für die Rückinfo
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Hallo Frau Bader, ich bin erneut schwanger und beziehe zur Zeit Arbeitslosengeld 1. Nun wird mir ggf Beschäftigungsverbot erteilt. Habe ich dann noch anspruch auf Arbeitslosengeld? Oder irgendwelche anderen Leistungen? Habe schon im Internet gelesen, dass die Krankenkasse dann etwas zahlt. Vielen Dank und herzliche Grüße
Hallo Frau Bader, ich bin im zweiten Elternzeitjahr, beziehe zur Zeit Arbeitslosengeld 1 und bin wieder Schwanger. Meine erste Tochter ist am 18.12.14 geboren, ich habe also Eltergeld bis zum 18.12.15 erhalten. Nun beziehe ich Arbeitslosengeld, da mein AG mich im zweiten Elternzeitjahr nicht mit weniger Stunden beschäftigen konnte. Ich bin erneut ...
Sehr geehrte Frau Bader, Ich bin bei meinem alten Arbeitgeber noch bis zum Sommer 2017 in Elternzeit. Der befristete Vertrag bei dem anderen Arbeitgeber läuft zum 1.10.2016 aus. Nun bin ich wieder schwanger. Mein Mutterschutz würde etwa am 20.10.2016 beginnen. Habe ich für die 3 Wochen Anspruch auf Arbeitslosengeld I? Wir haben zudem schon i ...
Hallo, ich bin 3 Jahre in elternzeit und jetzt wurde ich gekündigt zum 3 geburtstag weil in meinen Beruf die Betreuung von der kleinen nicht gesichert ist ( schulbusfahrerin) ich arbeite aber noch 2 mal die Woche bei ihm auf 165 Euro wo meine Tochter bei meinen Eltern ist . Kann ich mich überhaupt arbeitslos melden wenn meine Tochter nicht 5 tage i ...
Hallo ich bekomme seit Februar 2018 Arbeitslosengeld 1 und bin Anfang November Mutter geworden, habe ich Anspruch auf mind. 300 Euro Elterngeld ? und mein Freund würde gerne Anfang Januar und Februar in Elternzeit gehen er ist Erwerbstätig hat er dann Anspruch auf elternzeit/Geld trotz das ich Arbeitslos bin? lg
Guten Morgen Frau Bader, Ich bin der 27 Schwangerschaftswoche. Vor 2 Jahren hatte ich mich arbeitslos gemeldet (arbeitsverhältins selbst gekündigt- Sperrzeit von 3 Monaten gehabt) und wieder abgemeldet da ich für 2 Jahren im Ausland war. Mir wurde gesagt mein Arbeitslosengeld 1 Anspruch ruht in der Zeit, wenn ich zurück komme kann ich mich noch m ...
Hallo Frau Bader, bis zum Geburtstermin beziehe ich 8 Monate Arbeitslosengeld 1. Ist es richtig, dass für die Berechnung meines Elterngeldes nur die letzten 4 Monate meiner Beschäftigung zählen? Also das Nettogehalt der letzten 4 Monate geteilt durch 12. Und von diesem Ergebnis 65%? Viele Grüße Franzi
Hallo Frau Bader, Im Anschluss an meine 9 jährige Elternzeit (3 Kinder jeweils mit drei Jahren Altersunterschied alle im November geboren) habe ich meine alte Arbeitsstelle in Teilzeit 6 Monate weiterführen können. Dann wurde der Betrieb altersbedingt aufgelöst. Steht mir jetzt Arbeitslosengeld 1 zu? Vielen Dank vorab. Mit freundlichen Grüßen
Guten Tag Frau Bader, Mein Arbeitslosengeldanspruch 1 endet regulär im März 2022. Nun bin ich schwanger geworden mit ET im Juli 22. Ändert das irgendwas, also dass das Arbeitslosengeld ggf. weiterläuft? Ich traue mich gerade nicht das Arbeitsamt zu fragen. Wenn es nämlich ausläuft muss ich dringend eine Beschäftigung finden (da ist es dann viell ...
Hallo, ich würde gerne wissen wie sich das Arbeitslosengeld 1 berechnet, wenn das Elterngeld zu ende ist und man während dieses bekommen hat noch Teilzeit (10h/Woche) gearbeitet hat. Diese Teilzeitstelle endet zusammen mit dem Elterngeld. Fließt diese Teilzeitbeschäftigung mit in das Arbeitslosengeld ein oder berechnet es sich nur aus der Besc ...
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