Ywy
Hallo Ich bin auch ein bisschen durcheinander denn die Elterngeldstelle hat mich bicht wirklich schlauer gemacht....ich habe letztes jahr im oktober 17 zwillinge zur welt gebracht und würde eigentlich im oktober auch wieder arbeiten gehen nun bin ich seit gestern wieder schwanger wie muss ich mich meinem Ag gegenüber verhalten muss ich das schon jetzt bekannt geben wie wird mein Elterngeld berechnet ich würde bestimmt wieder beschäftigungsverbot bekommen da ich als erzieherin arbeite hab grad so far kein plan und warum nullrunden bitte hilf mir mal jemand Danke LG ywy
Hallo, ab dem ersten Tag nach der Elternzeit können Sie ein Beschäftigungsverbot erhalten. Dann würden sie Mutterschaftslohn bis zum Beginn des neuen Mutterschutzes erhalten. Liebe Grüße NB
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