Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Wie wird das ALG berechnet nach Elterngeld?

Frage: Wie wird das ALG berechnet nach Elterngeld?

Hakunamatata2908

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Hallo, Ich bin ratlos, vielleicht können Sie mir weiterhelfen? Ich bin seid 12 Wochen Mami. Bin in einer Zahnarztpraxis, Vollzeit 40 Stunden angestellt, unbefristeter Vertrag und habe 1 Jahr Elternzeit und Elterngeld beantragt. Da ich mit meinem Arbeitgeber im Streit auseinander gegangen bin warte ich aktuell noch auf die Kündigung. Wie muss ich mich im Falle einer Kündigung (ab wann kann der AG kündigen?) beim Arbeitsamt melden und wie wird das Arbeitslosengeld berechnet? Wird das vom vorherigen Gehalt berechnet? Oder vom Elterngeld? Und spielt es dabei eine Rolle was mein Mann verdient? Ich finde kaum Informationen im Netz und würde mich sehr über eine Antwort freuen.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, in der EZ kann der Ag nur mit Zustimmung des Gewerbeaufsichtsamtes kùndigen. Danach mùssen Sie sich schnellstens bei der Agentur f Arbeit melden. Liebe Grùsse NB


Mitglied inaktiv

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Dein AG kann dich frühstens am ersten Arbeitstag kündigen. Ich würde dir aber raten die EZ zu verlängern auf mindestens 2 Jahre. Dann kannst Du nach einem Jahr schauen ob Du wirklich wieder VZ arbeiten willst, oder evtl in Teilzeit innerhalb der Elternzeit zu arbeiten. Entweder bei deinem eigentlichen AG, oder mit dessen Zustimmung auch woanders. Problem ist, man muss sich für 2 Jahre festlegen. Da du scheinbar nur ein Jahr EZ gemeldet hast, kann der AG die Verlängerung verweigern - was hieße das du am Tag wo Deine Kind 1 Jahr wird wieder arbeiten musst. Selbst dann wenn Du keine Kinderbetreuung hast. Andernfalls müsstest Du eben entsprechend vorher kündigen - was im schlechtesten Fall eine Sperre beim Arbeitsamt bedeuten kann. Bist Du aber in EZ kannst Du in Ruhe überlegen wie Du weiter beruflich vorgehen willst. Elterngeld kannst D bei einem Jahr lassen. Du bekommst dann eben - falls du verlängerst - eben nach dem Jahr EG keine weiteres Geld mehr. Bist aber weiterhin krankenversichert und wie gesagt könntest auch woanders arbeiten.


Andrea6

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In der Elternzeit kann der AG überhaupt nicht kündigen. Frühestens am ersten Tag nach der Elternzeit, und dann mit den üblichen Kündigungsfristen. Wenn du also bereits weißt, daß du dort nicht mehr arbeiten willst, kannst du bereits zum Ende der Elternzeit kündigen und einen neuen Job direkt im Anschluß an die Elternzeit beginnen. Wenn du keinen findest wirst du dich arbeitslos melden; das ALG richtet sich nach dem letzten Verdienst (vorausgesetzt, dein Kind ist in der Zeit betreut).


Hakunamatata2908

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Was für Gründe kann man beim Gewerbeaufsichtsamt angeben für eine Kündigung? Und wie wird das alg berechnet? Bekomme ich dann 67% von meinem letzten Verdienst in der Praxis?


Hakunamatata2908

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Was für Gründe kann man beim Gewerbeaufsichtsamt angeben für eine Kündigung? Und wie wird das alg berechnet? Bekomme ich dann 67% von meinem letzten Verdienst in der Praxis?


Sternenschnuppe

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Das kommt drauf an wie Du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst. Wie viele Stunden kannst Du denn arbeiten ab dem ersten Geburtstag des Kindes ?


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