Ivi.
Hallo Frau Bader, bei mir liegt folgende Situation vor. Ich arbeite im Krankenhaus. Jeder Mitarbeiter hat einen Rahmenplan (28Tage die sich immer wiederholen, so wird die monatliche Soll Arbeitszeit berechnet). Ich arbeite Teilzeit. Vor meiner Schwangerschaft überwiegend im Nachtdienst. Daher hatte ich in einer Woche schon meine Soll Stunden für 2 Wochen erfüllt. Nun aber hatte ich ein vorläufiges Beschäftigungsverbot. Aufgrund der SS war ich in den 2 Wochen von Mo - Fr im Mitteldienst geplant. Nun zählt mein AG aber lediglich die Stunden aus dem Rahmenplan, so dass mir nun Ende Dezember über 30 Stunden fehlen. Daher wurde ich einfach (ohne Info darüber) Ende Dezember für Dienste eingeteilt obwohl ich frei hätte. Und mir fehlen nun immernoch 15 Stunden die ich im Januar nacharbeiten soll. Meine Frage kurz: Werden im BV die Stunden nach Rahmenplan berechnet oder nach dem geplanten freigegebenen Dienstplan für den betreffenden Monat? Darf mir also ein Nachteile mit über 30 Minusstunden aufgrund eines vorläufigen BV entstehen? Schonmal vielen Dank für Ihre Antwort. Herzliche Grüße Ivi.
Hallo, durch das BV darf kein Nachteil entstehen. Liebe Grüße NB
roza_soza
Solltest du nicht am ersten Tag, an dem du nach dem BV arbeiten gehst genau die gleiche Anzahl an Minus- oder Überstunden haben, wie an dem Tag, an dem du ins BV gekommen bist? Wie wird das denn bei euch bei Krankheit geregelt? Musst du dann auch Stunden nacharbeiten?
Ivi.
Danke für deine Antwort. Genau das dachte ich nämlich auch das sich an meinen Stunden nichts ändert durch das BV, also keine Minusstunden entstehen. Bei Krankheit zählen auch die geplanten Stunden/ Dienste und nicht der Rahmenplan.
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