joana27
Liebe Frau Bader, Bitte entschuldigen Sie dass ich noch eine Frage stelle. Bei meiner Suche bin ich dahinter gekommen dass man als nebenberuflich Selbständiger wohl den Bemessungszeitraum um ein ganzes Jahr nach hinten verschieben darf wenn man Elterngeld für ein älteres Kind bekommen hat im Kalenderjahr vor Geburt des zweiten Kindes, auch wenn es nur drei Monate waren (richtig, oder?). Was nun wenn man sich erst während der Elternzeit des ersten Kindes nebenberuflich selbständig gemacht hat? Kann man dann die Bemessungsgrundlage verschieben bis vor Geburt des ersten Kindes, also auch vor Aufnahme der Selbständigkeit so dass nur das Einkommen aus nicht selbständiger Tätigkeit zählt? Vielen herzlichen Dank! LG Joana
Hallo, das kommt darauf an, ob es Ausklammerungstatbestände sind. Dann ja. Liebe Grüße NB
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