letizia11052012
Guten Tag Frau Bader? Wie viel Stunden darf ich wärend der EZ Arbeiten gehen ohne das mir mein EG gekürzt wird und wie viel darf ich dazu Verdienen? LG Carola
Hallo, man darf 30 h pro Woche arbeiten, es wird alles über 300 € angerechnet. Liebe Grüße, NB
sternenfee75
Man darf in der EZ bis zu 30 Std arbeiten. Allerdings wird alles, was im 1. Jahr EZ verdient wird, auf das Elterngeld angerechnet. Im 2. Jahr dann nicht mehr, auch wenn man ich das EG hat splitten lassen auf 2 Jahre.
letizia11052012
Nun das heißt, es lohnt sich nicht einen Job als teilzeit anzunehmen? Ich dachte es gibt eine grenze wie beim ALO geld. :-(.
Sonni74LS
Alles was im ersten Lebensjahr des Kindes (unter Elterngeldbezug) dazu verdient wird muss der Elterngeldstelle gemeldet werden und verkürzt natürlich das Elterngeld. Ob es sich für Dich lohnt eine Teilzeitstelle (bis 30 Std./Woche) in EZ anzunehmen solltest Du Dir vorher ausrechnen lassen. Nicht das Du später enttäuscht bist. Frage dazu am besten deine Elterngeldstelle. Die meisten Mütter fangen erst nach dem 1. Geburtstag des Kindes wieder mit TZ an um keine EG-Kürzung zu haben.
Mitglied inaktiv
... bleiben Dir letztlich 33%. Das berechnet sich so: E: Einkommen gesamt Ga: altes Nettogehalt (was zur Berechnung des Elterngeldes ermittelt wurde) Gn: neues Nettogehalt (Zuverdienst) Ohne Zuverdienst ist E = 0,67*Ga Mit Zuverdienst ergibt sich: E = (Ga - Gn)*0,67 + Gn E = 0,67*Ga - 0,67*Gn + Gn E = 0,67*Ga + (Gn - 0,67*Gn) E = 0,67*Ga + 0,33*Gn LG Sabine
letizia11052012
Sind 300€ brutto oder netto? Liebe Grüße
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