Josie123
Hallo Ich habe eine 19monatige Tochter und bin derzeit noch in elternzeit die am 31.5 ausläuft. Eigendlich wollte ich dann meinen Arbeitsvertrag auf teilzeit ändern. Ich habe vollzeit auf einer intensivstation gearbeitet. Ich habe jetzt mein Gespräch wie es nach der elternzeit weitergehen soll. Ich bin jetzt aber wieder schwanger und frage mich ob ich einfach sagen soll das ich vollzeit wieder komme. Finanziell macht es glaub ich einen grossen unterschied was ich an elterngeld und Mutterschaftsgeld bekommen würde. Elternzeit endet ja am 31.5 und dann bekomme ich noch meinen ganzen resturlaub was ungefähr 2monate sind und im August wäre dann schon Mutterschutz. Das heisst ich bekomme ja meinen Lohn im Urlaub auch wieder voll .Wenn ich vorher aber einen neuen Arbeitsvertrag mache bekomme ich ja nur das Geld aus der teilzeit im Mutterschutz.....soll ich den Arbeitgeber offen sagen wie es ist und jetzt erstmal warten und sagen das ich vollzeit wieder komme bevor ich ihn über die ss informiere? Ich bin ganz durcheinander können sie mir einen Tipp geben? M.f.G josie
Hallo, SIe haben grds das Risiko, dass Sie, wenn ich es richtig verstehe, ja nicht VZ arbeiten können (und schon gar nicht Schicht). Den VZ-Vertrag laufen lassen können Sie also nur, wenn Sie die Zeit zwischen dem Ende der EZ und dem Beginn des neuen Mutterschutzes voll abdecken können. Anspruch auf den Urlaub haben Sie nicht, wenn betriebliche Interessen entgegenstehen. Sie müssen also klären, ob Sie die gesamte Zeit überbrückt kriegen - 2 Mo. Urlaub kommt mir sehr viel vor. Liebe Grüße NB
3wildehühner
Kannst du denn Vollzeit arbeiten? Wenn nicht, ist es Sozialbetrug. Du musst auch im BV JEDERZEIT am nächsten Tag arbeiten kommen können- Bei einer Fehlgeburt zum Beispiel oder auch einfach nur, weil dein Arbeitgeber einen Mutterschutz konformen Arbeitsplatz für dich einrichtet. Deinem Arbeitgeber solltest du das Vorgehen auf keinen Fall vorschlagen; das ist ein Kündigungsgrund! Oder er hat dann einen Arbeitsbereich in Vollzeit für dich. ICH würde das definitiv als Arbeitgeber machen, wenn meine Mitarbeiterin so dreist betrügen möchte!
User-1750749248
Entspann dich mal, du wildes Huhn. Da steht nirgendwo was von BV. Sie hat Resturlaub und anschließend Mutterschutz. Und da ist alles in bester Ordnung. Wenn dein AG das mitmacht, kannst du das ganz genau so machen. Erst Urlaub und dann Mutterschutz.
mamavonbaby
Ich sehe da gar kein Problem. Du warst ja in Vollzeit angestellt...Auf keinen Fall würde ich daran etwas ändern. Bei dem Gespräch kannst du also ganz ehrlich sein und sagen, dass du wieder schwanger bist und im Anschluss an deine Elternzeit deinen Resturaub nehmen wirst und ab August wieder im Mutterschutz bist. Liebe Grüße.
Josie123
Danke für eure Antworten das hilft mir sehr .Wünsche euch einen schönen Sonntag
Ani123
Fraglich ist ob der Arbeitgeber dem Urlaub direkt nach der EZ zustimmt. Er muss das nicht und kann fordern, dass sie arbeiten. Wenn sie angeben Vollzeit arbeiten zu können müssten sie das dann machen. Dann zu sagen, dass das nicht geht wäre Betrug. Daher würde ich erstmal sicherstellen, dass der Urlaub direkt nach der EZ genehmigt wird. Wie kommt es zu 2 Monaten Resturlaub? Während der EZ wurd der Urlaub meist gekürzt. Wenn ihnen das nicht mitgeteilt wurde oder nicht im Vertrag bereits drin steht oder AGB usw. worauf im Vertrag hingewiesen werden muss wurde nicht gekürzt. Sollten sue die Tage mit eingeplant haben kann es sein, dass sie die nicht bekommen. Urlaubsanspruch haben sie für jeden Monat in dem sie nicht ganz in EZ waren. Da der 31.05. ihr letzter Tag in EZ ist fällt der Mai raus. (Wäre es der 30.05. gewesen hätten sie vollen Anspruch auf Mai gehabt.) Haben Sie eine Betreuung für Ihr Kind um im Fall, dass dem Urlaub nicht zugestimmt wird arbeiten zu können? Wenn ja sollte diese die Vollzeitstelle abdecken können. Sind in ihrem Arbeitsvertrag feste Arbeitszeiten genannt? Wenn nein kann ihr Arbeitgeber sie so einsetzen, dass es mutterschutzkomform ist und das muss nicht ihren Wunschzeiten entsprechen. Ist in ihrem Arbeitsvertrag die Intensivstation als Arbeitsplatz festgelegt? Wenn nein kann er sie auf eine andere Station versetzen. Wenn ja wird es vermutlich zum BV kommen,weil mutterschutzkomformes arbeiten auf der Intensivstation schwierig wird. Sie haben noch das 3. Jahr EZ vom 1. Kind über. Sie können um das Jahr verlängern und TZ in EZ beantragen. Bei TZ in EZ können sie bis zu 32 Wochenstunden arbeiten. Wenn alles fest ist beiden sie die EZ zum Tag vor Beginn des Mutterschutzes um Mutterschaftsgeld in Vollzeit zu bekommen. Wenn sie direkt EZ nur bis Tag X melden und TZ in EZ bis dahin wird der Arbeitgeber vermutlich nachfragen, warum das so ist. Da sie die Schwangerschaft nicht sofort bekannt geben müssen würde ich diese verschweigen. Denn es kann durchaus sein, dass er deswegen TZ in EZ ablehnt. Begründen wird er es anders, denn Schwangerschaft darf kein Grund zur Ablehnung sein. Ebenso kann er sagen, dass sie arbeiten müssen, weil schon zu viele Kollegen Urlaub in der Zeit haben. Die Schwangerschaft kann sogar Auslöser dafür sein, weil er sie testen möchte. Bedenken sie auch, was machen sie wenn de Schwagerschaft negativ endet. Dann müssten sie Vollzeit arbeiten und es dann z. B. Wegen fehlender Betreuung nicht zu können ist Betrug. Ihr Arbeitgeber kann sie deswegen kündigen. Am besten ist es, dass zu machen was wirklich geht. Ja, es mindert das neue EG, aber das ist ehrlich gegenüber ihrem Arbeitgeber.
Josie123
Danke für Ihre Antwort. Der Urlaub kommt auch aus meinem BV im Vorfeld zustande. Ich glaube am besten ist es wirklich ihm sofort zusagen das ich schwanger bin- vielleicht muss uch ja dann auch keinen neuen Vertrag abschließen. Bin schon 14jahre vollzeit angestellt. Vielleicht wenn ich sage das ich nach einem weiteren Jahr ( 1.5jahre Schwangerschaft und elternzeit)erwege in vollzeit wiederzukommen und meine Rechnung mit Urlaub und Mutterschutz aufgeht das es zu keinen Teilzeitvertrag kommt. Ich denke mir nur das wenn ich sage ich bin schwanger das ich dann schlechtere Möglichkeiten habe. Kliniken wollen sparen- was wäre klüger sofort zu sagen das ich schwanger bin oder nicht
Josie123
Und wenn ich meinen Urlaub nicht kriege dann bekomme ich kein Gehalt 2 monate- somit schlechtes elterngeld. Und wenn ich die ss melde kann es ja passieren das er sagt BV oder auch meine Frauenärztin bekomme ich dann überhaupt Geld? FRAGEN ÜBER FRAGEN.
Josie123
Und die Idee mit der elternzeit zu verlängern und TZ in EZ zu arbeiten hört sich auch sehr gut an. Und wenn ich die dann zum Tag vor dem Mutterschutz beende bekomme ich 'vollzeitmutterschaftsgeld ^. Also die Schwangerschaft dann doch lieber verschweigen.
Sternenschnuppe
Wie lange hattest Du denn bei Kind 1 Elterngeld? Für das neue Kind zählen ja auch wieder die 12 Monate vor Mutterschutz. Also Juli25 bis August 24. Da werden 2 Monate Gehalt : 12 wohl nicht sehr viel ausmachen um über den Mindestsatz zu kommen. Bis wann hattest Du Elterngeld von Kind 1 und wann genau ist es geborgen?
Josie123
Elterngeld inklusive Mutterschutzgeld ab august2023 bis Mai 2024
Josie123
Zählen nicht die letzten 3monate wenn ich in elternzeit war?
Mima10
Leider nicht. Für das Elterngeld zählen die Monate Aug. 24 bis Juli 25. Da kann auch nichts ausgeklammert werden. Könntest du jetzt schon Teilzeit arbeiten? Sonst bekommst wahrscheinlich du nur den Mindestsatz + Geschwisterbonus ( bis dein erstes Kind 3 Jahre alt ist.)
Mima10
.
wolfsfrau
Es geht um zwei Monate, die sie arbeiten muss. Und da geht eben noch Resturlaub von ab. Ich lese nichts von einem bestehenden oder geplanten BV.
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