Nicole K.
Hallo Frau Bader, ich habe kürzlich bei meinem Arbeitgeber einen Antrag auf Teilzeitarbeit nach der Elternzeit gestellt. Nun wurde ein Termin mit mir und der Geschäftsführerin vereinbart. Ich vermute das es auf ein Kündigungsgespräch hinausläuft. Wie reagiere ich am geschicktesten auf eine Kündigung? Sollte ich erstmal alles hinnehmen und mir zu Hause weitere Gedanken machen? oder direkt anmerken das nach Sozialplan andere Kollegen eher gehen müssten? oder sollte ich anbieten in Vollzeit meine alte Stelle wieder anzutreten in der Hoffnung das es auf eine Abfindung hinausläuft? ich bin echt verunsichert und hoffe auf einen hilfreichen tipp von ihnen. mit freundlichen Grüßen Nicole K.
Hallo, Kündigung mitnehmne - Diskussionen werden zu nichts führen, und dann zu einem RA! Liebe Grüße NB
peekaboo
Wie viele Mitarbeiter hat die Firma? Der AG muss Dir ab eine bestimmten Mitarbeiteranzahl Teilzeit gewähren, aber nicht unbedingt zu den von Dir gewünschten Zeiten... LG
Die letzten 10 Beiträge
- Kann das Jobcenter mich zwingen Krippenplatz anzunehmen ?
- Mutterschaftsgeld bei Arbeitsgeberwechsel in Mutterschutz
- Umzug im BV aufgrund von Erbe
- Kindsvater ist handlungsfähig
- Projektlage nach Elternzeit, Kündigung/Aufhebungsvertrag?
- Umgangsrecht/Umgangsreglung Auslandsbezug (Nicht-EU) – Hilfe benötigt
- Aufteilung Sommerferien
- Berechnung bei BV
- Elternzeit/ Kündigung vs Aufhebungsvertrag
- Arbeitgeberzischuss