Bobbelche2016
Hallo! Bin im Beschäftigungsverbot 2016 gewesen, Kind 1 am 8.10.16 geboren dann ins Basiselterngeld für 12 Monate gewechselt. Jetzt will ich am 23.11.17 wieder arbeiten... 70% Stelle ist genehmigt für 2 Jahre und dann hätte ich wieder Anspruch auf die 100% Stelle... haben wir so festgelegt, weil ich damals keinen Nutzen von der EZ sah, da ich eh unbefristet im TvöD angestellt bin .... jetzt hab ich von 2016 noch den kompletten Urlaub den ich vor dem 23.11.17 noch nehme und in dieser Zeit unter einer 100% geführt werde und auch das Gehalt dazu noch bekomme. Jetzt zu meiner Frage ,1. wenn ich in diesem Urlaubsmonat in ein erneutes B V geschrieben werde würde, ist die Tz im Anschluss dann trotzdem relevant ? Oder 2. wäre es besser nach dem Urlaubsmonat doch noch das 2. Jahr EZ zu nehmen, damit dann das Elterngeld auf der Grundlage von vor der gesamten EZ ( 1.und 2. Kind) berechnet wird ? Ich hoffe ich habe es geschafft den Sachverhalt klar darzustellen ... Vielen Dank Bobbelche 2016
Hallo, Sie bekommen immer das, was Sie ohne Beschäftigungsverbot bekommen würden. Den Urlaub nehmen Sie besser vor der Geburt, Sie bekommen dann, wenn er aus der Vollzeittätigkeit stammt, auch Vollzeit Entlohnung. Liebe Grüße NB
malini
Falls du im Anschluss an den Urlaub wieder ein BV bekommen solltest, kriegst du das, was du ohne BV verdienen würdest, also das Teilzeitgehalt. Wenn du nach dem Urlaub wieder EZ nimmst ohne Arbeit, hast du für die Monate Nullrunden. Arbeiten ist also immer besser nach dem 1. EZ-Jahr!
Bobbelche2016
Ich würde versuchen wollen im Urlaub, wo ich Gehalt einer 100% Stelle erhalte, das BV zu bekommen, um dann wenn es so wäre das Gehalt der 100% zu beziehen .. würde ich im Dezember BV bekommen wäre ich in der TZ 70% und das wollte ich vermeiden nur Gehalt im BV der 70% Stelle zu bekommen.
Bobbelche2016
Ich war ja bereits in einem BV beim 1. Kind und möchte keine Einbußen auch später dann bei EG Berechnung nicht ;-) und suche nach dem optimalen Weg
malini
Es ist egal, auch wenn du das BV im Urlaub kriegen solltest, gibt's nach dem Urlaub im BV das Gehalt der TZ-Stelle. Sonst wärest du im BV besser gestellt als ohne, das geht nicht. Und weißt du, dass die Bestimmungen verschärft wurden?
Bobbelche2016
Nee inwiefern ?
malini
Es gibt nicht mehr so leicht ein BV. Der AG muss jetzt mehr drauf schauen, einen schwangerengerechten Arbeitsplatz zu finden.
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