nito2009
Hallo Frau Bader, ich weiß nicht wie ich mich verhalten soll. Ich bin auf Teilzeit beschäftigt, 60 Std. im Monat jeweils von 18.00 Uhr bis 22.00 Uhr. In meinem Arbeitsvertrag ist Standort und Uhrzeit festgelet worden. Habe beim Arbeitgeber angefragt wie es nun weiter geht, da ja im Mutteschutzgesetz steht das ab 20.00 Uhr Nachtarbeit beginnt. Da sagte man mir das dies eine Frage der Auslegung sei. Seit 2 Wochen warte ich auf eine Antwort aus der Personalabteilung. Verstehe ich das Gesetz denn so falsch? Habe jetzt noch eine Woche Urlaub und müsste dann wieder arbeiten gehen. Soll ich arbeiten gehen oder hat das evt. Rechtliche Konsequenzen für mich? Soll ich mich um einen Termin beim Anwalt kümmern? Danke für Ihre Hilfe. LG N. Schütz
Hallo, der Ag muss Ihnen bei Ihrem Job für die Zeit ein allgemeines BV aussprechen. Wenden Sie sich an das Gewerbeaufsichtsamt Liebe Grüsse, NB
CKEL0410
Hallo was machst du denn beruflich? kommt jetzt darauf an was du machst.Ich glaube im Gastronomiegewerbe ist es anders. Ich habe in einem Fitnessstudio gearbeitet und durfte auch nur noch bis 20 Uhr arbeiten, dein ag kann dir andere Zeiten anbieten wenn das nicht geht muss er ein BV aufstellen
nito2009
Hallo CKEL0410, ich bin Sicherheitsdienst tätig und in den Zeiten 18.00 Uhr bis 22.00 Uhr alleine im Gebäude. Deshalb bin ich mir ja auch so unsicher was ich abnächste Woche machen soll. Was wenn es mir mal schlecht geht?
Mitglied inaktiv
Das ist KEINE Auslegungssache. Der AG soll Dir ein individuelle BV aussprechen, dann bekommst Du weiterhin den vollen Lohn und musst aber nur noch bis 20 Uhr arbeiten. Dein AG bekommt Deinen Ausfall komplett zurück. Sollte er darauf nicht eingehen, dann kannst Du Dich als erstes an das Gewerbeaufsichtsamt wenden. LG Sabine
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