Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Wie oft darf der KV unsere Tochter nehmen?

Frage: Wie oft darf der KV unsere Tochter nehmen?

laola1991

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Hallo, ich wüsste gerne wie oft der Kindesvater unsere Tochter zu sich nehmen darf. Sie ist 5 Jahre alt und in der Regel alle 2 Wochen am Wochenende bei ihm. Jetzt will er sie öfter vom Kindergarten abholen und etwas in der woche mit ihr unternehmen ohne mich vorher zu fragen. Ich sagte bereits zu ihm das er mich vorher fragen muss ob das ok ist.Aber er meint das er das Recht hat. Wir haben beide das sorgerecht.Aber dennoch frage ich mich ob ich es rechtens ist das er die kleine ohne meine Einverständnis abholt und etwas mit ihr unternimmt. LG


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, ohne Ihre Zustimmung und wenn er Lust und Laune hat, darf er das Kind nicht holen. Das Umgangsrecht kann nach festen Regeln ausgeweitet werden - reden Sie am besten mit dem JA darüber (die entscheiden auch in einem gerichtlichen Verfahren mit) Liebe Grüße NB


desireekk

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Ninja, Du holst das Kind ja auch ohne seine Zustimmung aus dem Kindergarten ab und gehst direkt einkaufen oder? Grundsätzlich halte ich alle zwei Wochen über das Wochenende für zu wenig damit sich eine gute Bindung zwischen Eltern und Kind aufbauen kann. Aber das Lust und Laune Prinzip funktioniert halt auch nicht. Absprachen müssen schon sein, die sind übrigens nicht nur für die Eltern wichtig sondern auch für das Kind. Man könnte ja sagen dass er das Kind jeden Mittwoch vom Kindergarten abholt und gegen 18 oder 19:00 Uhr nach Hause bringt. Dann weiß das Kind noch X mal schlafen bis der Papa mich für den Nachmittag abholt, die Mutter weiß wann sie gegebenenfalls länger arbeiten kann oder in Ruhe einkaufen ( Oder ein einfach mal in Ruhe zum Friseur), und der Vater weiß wann er über pünktlich Schluss machen muss damit er seinen Sonnenschein einen Nachmittag mehr genießen kann. Aber Wie gesagt: klare Regelung unverbindlich!


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