Mitglied inaktiv
Bin jetzt im EU ,dieser endet im März 2003.# Bekomme aber im Dezember 2002 mein 2. Baby. War jeden Monat für nur 80 Euro bei meinem Chef arbeiten. Von einem Vertreter meiner KK (IKK) wurde mir versichert, das ich das selbe Mutterschaftsgeld erhalte wie bei meinem 1. Kind. Aber vor der geburt meines 1. Kindes war ich voll arbeiten.# Frage : Könnte ich rechtliche Schritte gegen den Vertreter der IKK gehen, wenn seine Aussage nicht stimmt? Mein Chef hätte mich schliesslich sonst mit vollem Lohn bezahlt, damit das Mutterschaftsgeld besser ausfällt.
Hallo, können Sie das beweisen? Wohl eher nicht. Und damit haben Sie keine Chance... Gruß, NB
Die letzten 10 Beiträge
- Kostenfreie Stornierung einer Pauschalreise nach Äthiopien
- Eigene Notizen
- BU Rente während Elternzeit
- Verschiebung Mutterschutz durch freiwillige Arbeit und Elterngeld
- Schädlichkeit von Elternzeit auf Tätigkeitsjahre
- Elterngeldbezug und beitragsfreie Kranken- und Pflegeversicherung - benötigt es ein bestehendes, dann ruhendes Arbeitsverhältnis
- Resturlaub nach Elternzeit
- Unterhalt für 1 Kind
- Kind unterschreibt mit falschem Namen
- Elterngeldbezug und schwanger