Emelie1502
Hallo Frau Bader, ich habe da ein paar Frage...ich möchte natürlich ohne finanzielle Verluste die Elternzeit für die 12 Monate beantragen, in denen auch Elterngeld bezahlt wird. Geplanter Entbindungstermin ist der 20.09.2012. 1. Sehe ich das richtig, dass (wenn der Termin so ist) die Elternzeit / die Elterngeldzahlung ab dem 19.11.2012 beginnt und am 19.09.2013 endet? Beantragt man diese auch mit diesen expliziten Daten (mich verwirren ein wenig die Aussagen zu Lebensmonaten und Kalendermonaten im ELterngeldantrag) 2. Ändert sich dieses Datum entsprechend, wenn sich der Geburtstermin ändert oder geht man vom erwarteten Termin aus? 3. Wenn ich nun den 1ten Geburtstag noch als Elternzeit beantrage (also dann bis 20.09.2013 bekomme ich für diesen einen Tag kein Gehalt vom Arbeitgeber und kein Elterngeld mehr, oder? Danke im Voraus! Steffi
Hallo, entscheidend für die Elternzeit und Elterngeldzahung ist die tatsächliche Geburt. Ab dann bekommen Sie Elterngeld. Es wird jedoch in den Monaten, in denen Sie Mutterschaftsgeld erhalten, mit diesem verrechnet. wenn das Kind also zum Beispiel im November geboren wird, bekommen sie nicht für den ganzen November Elterngeld, sondern ab dem tatsächlichen Tag der Geburt bis zum gleich lautenden Tag des Folgemonats usw. Liebe Grüße, NB
Sonni74LS
Wenn ich dir mal kurz antworten darf: Das EG kannst Du eh erst nach der Geburt mit Geburtsurkunde beantragen und dann genau nach Lebensmonaten. Wenn Du sozialversicherungspflichtig gearbeitet hast, wird das MuSchGeld auf das Elterngeld angerechnet so das frau die ersten zwei Monate kein EG erhält. Du erhältst also ca. 10 Monate Elterngeld. Wegen der Elternzeit empfehle ich grundsätzlich, nimm 24 Monate Elternzeit und gehe nach 12 Monaten wieder Teilzeit arbeiten (bis 30Std./Woche)... nimmst Du nur 12 Monate EZ verzichtest Du automatisch auf eine mögliche Verlängerung von 24 auf 36 Monate. Es kann ja immer gut sein, dass frau keinen Kita-Platz für das Kind bekommt und zu Hause bleiben muss. Oder wenigstens die Möglichkeit hat in Teilzeit während der EZ arbeiten zu gehen. LG, Sonja
Emelie1502
Danke für die Antworten, nur leider waren das keine Antworten auf meine Fragen....Ich habe meine Krankenkasse angerufen, hab die Antworten also dann jetzt erhalten..... Meine Berechnung oben war falsch!
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