Mitglied inaktiv
Ich bin vor 3 Monatenmit meinen Kindenr und neuem Partner ca 420 km weit weg gezogen. Vorher wurde der leibliche Vater der Kids auf dem JA davon in Kenntniss gesetzt, welcher seine Zustimmung (gemeinsames sorgerecht) zu diesem Umzug gab unter der Voraussetzung dass ich ihm die Kids 1 mal im Monat bringe. Wohl bemerkt für lächerliche 6-8 Stunden eine Übernachtung lehnt er kategorisch ab. Nun bin ich erneut schwanger , und habe mit vorzeitiger Wehentätigkeit, Bluthochdruck u.Ä. zu kämpfen. Die Kosten für die Besuchwochenenden (Sprit Übernachtung) bleiben auch allein an mir kleben. Ein Besuchswochenende sah wie folgt aus Fr Abend 17:00 Uhr Start (eher ist nicht möglich) ankommen in der alten Heimat tun wir meist erst gen Mitternacht. Samstag gegen Mittag bringe ich ihm die Kids dann, die bei seinen Eltern mit 2 weiteren Kindern von Ihm geparkt werden. Zwischen 18:00 Uhr und 19:00 Uhr muss ich sie dann wieder holen um dann Sonntag Mittag die Heimreise von meist 7 Stunden wieder anzutreten. Durch die erneute SS habe ich kein Einkommen mehr und der KV der beiden Großen zahlt auch keinen Unterhalt.Besuche meiner eigenen Familie mit den Kindern waren seit dem Umzug nicht mehr möglich, da ja er immer die Kids für den einen verfügbaren tag beanspruchte. Ich möchte ihm jetzt gern mitteilen dass ich diese Vereinbarung so wie er sie wollte weder gesundheitlich noch finanziell so weiterführen kann. Möchte den nun bevorstehenden letzten Heimtatbesuch vor der Entbindung für den Geburtstag meiner Oma nutzen und die Kinder auch dort mit hinnehmen und nicht zu ihm bringen. Was habe ich an rechtlichen Schritten zu erwarten?
Hallo, bite HInweise lesen u allgemein u kurz fragen Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Hallo Julisa Du bist nicht verpflichtet, dem KV die Kinder zu bringen, sondern er muß sie abholen und wieder bringen. Niemand kann von dir verlangen, dass du diese weite Strecke auf dich nimmst, erst recht nicht schwanger. Das ist gesetzlich festgelegt. Schau mal hier nach: Umgangsrecht § 1684 f BGB LG Sam37
Mitglied inaktiv
Hallo, also: wenn ein Elternteil den Umgang durch Umzug massiv erschwert, hat genau dieser Elternteil "alles" zu tun um den Umgang mit dem anderen Elternteil zu ermöglichen. Allerdings: wenn der Umgang allein aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr möglich ist, dann muß/soll eine andere Lösung gefunden werden. Julisa: Ich würde nachdrücklich einen Termin über das Jugendamt einfordern um eine neue, auf Dauer gangbare Lösung zu finden. Warum können die Kinder nicht übernachten bei ihm? Kann er das begründen? Warum will er das nicht? Ist es denn für doie Kindern wirklich förderlich jedes 2. Wochenende irgendwo zu schlafen nur um für ein paar Stunden den Vater zu sehen? Aber: Bevor Du was neues vereinbarst, überlege gut, ob es auf dauer Sinn macht, gerade auch dan, wenn Du demnächst noch ein Mini-Baby hast das es zu betreuen (und vermutölich auch erst mal zu stillen) gilt. Viele Grüße Désirée
Mitglied inaktiv
Danke für deine ausführliche Antwort. zu deinen Fragen. Für eine Übernachtung hat er in seiner 50 qm Wohnung angeblich keinen Platz und seinen Eltern die ein haus haben und wo er die Kinder dann immer hinbringt wolle er das angeblich nicht zumuten. Dort stehen 2 Kinderzimmer frei. Förderlich finde ich das für die Kids schon lange nciht mehr, weil sie nach so einem We m´noch mehr erledigt sind als nach einer Schulwoche, zumal an dem Wochenende dann auch immer das Üben wegfällt und die Hausaufgaben im Sauseschritt gemacht werden müssen. Ich fände es nur fair wenn er ab und an mal her kommen würde was mit den Kids unternimmt und gut, er ist schließlich arbeitslos undwenn er dann spät nach Hause kommt kann er ja am nächsten Morgen länger schlafen, das können die Kinder nciht.
Mitglied inaktiv
Hallo ! Biete Deinem Exmann doch an seine Spritkosten für die Wochenenden zu übernehmen , wenn er die Kinder besucht , vielleicht brauchst Du die kinder dann nicht mehr fahren sondern er kommt zu Euch /bzw in Eure Stadt lg safrarja
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