Mama-2013
Liebe Frau Bader, mein Mann und ich haben am 05.05.2014 einen Antrag auf Betreuungsgeld gestellt (im Bundesland Sachsen-Anhalt). Am 09.05.2014 haben wir eine Eingangsbestätigung mit dem Vermerk erhalten, dass das zuständige Amt den Antrag schnellstmöglich bearbeitet. Da wir seither nichts mehr zum Antrag gehört haben ist unsere Frage, wie lange die Bearbeitung regulär dauern sollte. Und wie sollten wir uns weiter verhalten bzw. wie sollten wir uns verhalten, wenn die Dauer überschritten wurde? Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe. Viele Grüße!
Hallo, Ach, wissen Sie, das ist in ganz in Kommunen eine echte Katastrophe. Vorgeschriebene Fristen gibt es dann nicht. Irgendwann muss man einfach einen bösen Brief schreiben und eine Frist setzen. Liebe Grüße, NB
Die letzten 10 Beiträge
- Krankschreibung während individuellem Beschäftigungsverbot
- Sorgerecht
- Umzug während der Elternzeit
- Tagesmutter kündigen zugunsten Kitaplatz
- Schwanger in Elternzeit
- Elterngeld - Ausklammerung
- Erneut schwanger in der Elternzeit
- Änderung Kindergarten-Vertrag
- Krankenhaus hat Insolvenz angemeldet
- Elterngeld, Ausklammern Mutterschutz, Patt Steuerklasse