jenny2023
Sehr geehrte Frau Bader, ich habe aktuell folgendes Problem. Ich arbeite auf einer 60 Stundenbasis im Einzelhandel und kann aufgrund meiner Schwangerschaft nicht in meiner ursprünglichen Filiale weiter arbeiten, da dort einige Richtlinien nicht eingehalten werden können. Bspw. stehen wir Verkäufer immer alleine im Laden und es wäre zudem auch kein Platz für eine Liege im Pausenraum. Mein Arbeitgeber möchte mich deswegen in eine größere, aber weiter entfernte Filiale versetzen. Normalerweise gehe ich maximal 10 Minuten zu Fuß zur Arbeit, aber zu der neuen Arbeitsstelle muss ich mit Bus und Bahn jeweils mindestens 1 1/2 Stunden hin und zurück fahren. Zudem kommen enorme Kosten durch das Monatsticket auf mich zu, die ich bisher ja nicht hatte. Vor allem kann ich nicht nachvollziehen, weshalb ich nicht alleine in der Filiale stehen darf, aber ich soll mindestens 3 Stunden gezwungenermaßen alleine unterwegs sein um ein paar Stunden zu arbeiten. Mir geht es nicht darum gar nicht zu arbeiten, aber dieser zusätzliche Zeit- und Geldaufwand scheint mir unverhältnismäßig bzw. nicht zumutbar. Meine Ärztin kann mir nicht helfen, da es mir ( zum Glück) gut geht. Ich habe bereits mit dem Betriebsrat telefoniert, dieser wollte sich zunächst erst einmal erkundigen, ob ich irgendwas unternehmen kann. Können Sie mir vielleicht sagen, ob das so alles zumutbar und damit rechtens ist? Mit freundlichen Grüßen jenny2023
Hallo, 1. Entscheidend ist erst einmal, was zum Arbeitsort im Vertrag steht. 2. Der Arbeitsweg muss zumutbar sein. Was das ist, ist nicht geregelt. Es wird deshalb auf eine Regelung für Arbeitslose zurückgegriffen. Dort steht: Arbeitszeit bis zu 6 Std -> bis zu 2 Std Arbeitszeit mehr als 6 Std -> bis zu 2,5 Std. Liebe Grüße NB
Suomi
Was steht denn in Deinem Arbeitsvertrag zum Thema "Arbeitsort"? Alleine bist Du ja nicht, wenn Du mit Bus und Bahn fährst. Dort sind doch in der Regel noch viele andere Passanten, der Busfahrer usw
cube
wenn dort eine Formulierung steht wie "bei Bedarf/auf Weisung auch in anderen Filialen" oä ist der AG im Recht. Du hast unterschrieben, dass du im Zweifel auch diesen Arbeitsweg dann auf dich nehmen wirst. Und für den Weg zur Arbeit und zurück ist der AG nicht verantwortlich - das ist Privatsache. Daher muss er sich dort auch nicht an das MuSchu halten - nach dem du Schwanger eben nicht alleine arbeiten darfst. Tatsächlich handelt der AG völlig korrekt, dich auf Grund der Gesetzeslage in eine Filiale zu versetzen, in der du eben nicht alleine arbeitest. Wie gesagt: der Weg ist nicht Sache des AG´s.
Belly-Monkey
Dennoch ist zumindest fraglich, ob der erheblich längere Arbeitsweg und die Mehrkosten zumutbar sind. Ich habe mal schnell gegoogelt und in dem Urteil von 1999, in dem entschieden wurde, dass ein AG eine Schwangere auch versetzen darf, um ein Beschäftigungsverbot zu umgehen, wird auch explizit darauf hingewiesen, dass die Frage der Zumutbarkeit eines Arbeitsplatzwechsels in jedem Einzelfall geprüft werden muss. Entsprechend wird die AP hier wohl keine allgemeingültige Antwort finden. Sie kann sich höchstens einen Anwalt nehmen und es drauf ankommen lassen. Dann liegt die Entscheidung beim Arbeitsgericht.
Mausi 36
Liebe Jenny, ich bin sehr auf die Antwort von Frau Bader gespannt. Ich möchte dir gerne mitteilen, dass ich sehr mitfühle. Es ist doch ein großer Unterschied, ob man in eine andere Filiale versetzt werden darf oder dies geschieht, wenn man schwanger ist. Ich selbst musste in der letzten Schwangerschaft täglich 3 Stunden mit öffentlichen Verkehrsmittel pendeln. In Teilzeit. Das war eine absolute Zumutung und im zweiten Drittel der Schwangerschaft auch nicht mehr gesundheitlich auszuüben. Alles Gute für dich!
Berlin!
Kommt drauf an.... Was ist im Arbeitsvertrag zum Arbeitsort geregelt? bei der Frage, ob der Arbeitsweg zumutbar ist, kommt es immer auf die einzelnen, ganz konkreten Umstände an. gesetzliche Vorgaben gibt es nicht, man kann allerdings in § 130 SGB III gewisse Anhaltspunkte entnehmen. Nicht mehr als zumutbarer Arbeitsweg angesehen wird, ein Arbeitsweg von - insgesamt mehr als zweieinhalb Stunden, wenn die Arbeitszeit bei mehr als sechs Stunden liegt - mehr als zwei Stunden, wenn die Arbeitszeit sechs Stunden und weniger beträgt Wenn man dann noch bedenkt, dass Du ja nur umgesetzt wurdest, weil Du schwanger bist und nicht etwa, weil sich der bedarf verändert hat etc., würde ich sagen: das ist so nicht zulässig. Aber wie gesagt: das kommt darauf an.
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