Valby
Sehr geehrte Frau Bader, kurz und knapp: wir sind ein lesbisches Paar, leben ohne eingetragene Lebenspartnerschaft zusammen mit 1, Bzw. bald 2 Kindern. Können wir unsere Kinder durch eine Art "Testament" absichern, dass wir von einem Notar/Rechtsanwalt aufsetzen lassen, das wir im Ernstfall möchten, das das jeweilige Kind des Partners, bei dem anderen Partner weiter sein kann? Würde uns dieses "Testament" im Ernstfall helfen? Mama A + Kind A Mama B + Kind B Kann Kind A/B bei der jeweiligen anderen Mutter verbleiben (in Pflegschaft oder ggf. durch eine Adoption?), wenn es in einem Testamet der Wunsch der leiblichen Mutter ist? Mit freundlichen Grüßen Valby
Hallo, das sieht nicht so gut aus. Adoption wird in Deutschland von einer alleinstehenden Personen schlecht klappen. Grundsätzlich werden die Kinder zu ihrem leiblichen Vater kommen. Selbst beim aufstellen eines Vorsorgetestaments weiß ich nicht, wie dies vom Vormundschaftsgericht bewertet wird. Liebe Grüsse, NB
Sternenschnuppe
Hallo Nein, Kinder sind nicht vererbbar. Der nächste Angehörige ist und bleibt der Vater. Nur wenn dieser ausfällt und auch die Großeltern oder andere leibliche Verwandte vom Jugendamt ausgeschlossen werden oder nicht wollen, kann ein Kind nach Prüfung beim Lebensgefährten bleiben. Adoption ist in Deutschland nur Ehepaaren erlaubt. Was ist denn mit den Vätern der Kinder ?
Bernsteinelfe
"Was ist denn mit den Vätern der Kinder ?" Du bist aber ganz schön neugierig...
CKEL0410
Naja ich find die Frage schon wichtig, gibt es Väter zu den Kindern, waren es Sachspenden ...das spielt schon einer Rolle,es kann ja sein das die Väter Kontakt haben, die Kinder kennen,diese Fälle gibt es in der Konstellation auch.
Sternenschnuppe
Vielleicht ist ein schwules Paar der Spender, vielleicht sind die Väter tot oder Samenspende aus dem Ausland ? Dann sind doch die Möglichkeiten und Chancen ganz anders, als bei zwei Vätern mit gutem Umgang und noch Großeltern auf väterlicher Seite. Oder noch provokanter gefragt : Wird jetzt auch schon auf den Unterhalt der Väter verzichtet ?
Bernsteinelfe
Die Frage ist, wie verhindert man es, dass die "Herzfamilie" so nenne ich es jetzt mal mit quasi Stiefgeschwister und Stiefmutter auseinandergerissen wird. Die Frage wäre ähnlich, wenn eine Frau in zweiter Ehe noch ein Kind bekommt. Würde dann das erste Kind ggf. auch aus der Familie gerissen um zum getrennt lebenden Vater zu kommen ... Das führt doch jetzt alles zu weit, warum muss man immer solche Grundsatzdiskussionen starten. Zur Ausgangsfrage: Vielleicht könnte die jeweilige Partnerin das jeweils andere Kind adoptieren? Wäre das möglich? Ansonsten vermutlich wie bei anderen AEs über ein Sorgetestament in der Hoffnung, dass dem Wunsch der Mutter entsprochen wird.
Sternenschnuppe
Du fragst doch auch ob Adoption möglich ist. Wo ist der Unterschied zu meiner Frage nach den Vätern ? Adoption geht in einer Ehe und wenn der Vater einverstanden ist.
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