Mitglied inaktiv
bin im handel tätig, mein MUSCHU beginnt ab 14.6.10. wieviel urlaub bekomme ich dann noch? wie kann ich es mir errechnen?
Hallo, Sie haben Anspruch bis einschließlich dem Monat, in dem der Mutterschutz endet Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Soweit ich weiß, kannst Du das Anhand von deinem Jahresurlaub errechnen. Nimm deinen ganzen Urlaub und teil ihn durch zwölf und nimm ihn dann mit den Monaten mal. Bei Dir würde ich sagen das Dir pauschal mal die Hälfte bzw. wenn es eine ungerade Zahl ist ein Tag mehr zusteht. Andrea
Mitglied inaktiv
Hallo Isa! Wenn dein MuSchu am 14.6 beginnt, müsste er bis Ende September gehen (wenn das Baby nicht wesentlich später kommt). Also teilst du - wie schon gesagt - deinen Jahresurlaub durch 12 (Monate) und multiplizierst dann mit 9 (Jan-Sep). Denn für jeden VOLLEN Monat, den du in Elternzeit bist, wird dir 1/12 deines Jahresurlaubs abgezogen. Käme das Baby ca 12 Tage später und würde damit dein MuSchu bis in den Oktober rein reichen, dann bekämst du noch für 10 Monate Urlaub! Gruß Sabine
Die letzten 10 Beiträge
- Unfall in der Kita
- Teilzeit in Elternzeit
- Fachleiterzulage Beschäftigungsverbot
- Kostenübernahme entbindung
- Social Freezing, donogene Befruchtung trotz Ehe
- Elterngeld trotz Krankschreibung
- Elternzeit nicht genehmigt - Änderung verlangt
- Kind einbehalten
- Teilzeitarbeit in Elternzeit um in BV zu kommen?
- Kindkrankbescheinigung im Original an AG?