ozzi
Hallo, bin mutter von zwei Kindern 7 und 3! bin getrennt lebend seit April, die Scheidung habe ich einreicht dauert bis nächstes jahr spätestens juli. ich möchte das kommplette Sorgerecht ubernehmen dafür war ich beim Jugendamt habe schon beantragt meine frage wie ist es am besten zu lösen durch den Anwalt oder durch das Jugendamt? meine kinder und ich wohnen bei meine Eltern im haus aber die Wohnung ist meine eigene, zurzeit krigen wir soziale hilfe vom Staat fange bald arbeiten an! finanziel ist eigentlich alles gut! ich werde auch unterstüzt von der Familie grad wegen betreung für die kinder, wie hoch sind meine chansen in diesem Fall, der vater meiner kinder ist in Insolvenz, hat keinen festen Job mal kümmert er sich um die kinder mal nicht, dass heisst er kommt alle zwei Wochen an Wochenenden für paar std. und geht mit den kindern was unternehmen! nach der Trennung war er bei der Phisyhatrie wegen Suizidgedanken ( Selbstmord) und nimmt täglich Antidepressiva Medikamente, er ist ein sehr agressiver mensch seid seiner Krankheit! hierzu nochmal meine frage wie hoch sind meine chansen fürs komplette Sorgerecht! falls ich mal nicht das ganze Sorgerecht kriegen sollte wie ist es wenn ich auswandern will darf ich meine beiden kinder mitnehmen ohne seine Bestätigung?
Hallo, vor der rechtskräftigen Scheidung gar nicht Liebe Grüsse NB
Sternenschnuppe
Deine Chancen sind gleich 0. Er kümmert sich in seinen Möglichkeiten und Du überbewertest das Sorgerecht. Und auch ohne Sorgerecht hat er weiterhin ein Umgangsrecht. Es sei denn Du kannst Deine Anschuldigungen beweisen und dass er den Kindern auch was antun würde. Unterhalt soll er sicherlich weiter zahlen oder ? Vielleicht gibt er es ja freiwillig ab wenn Du drauf verzichtest, wenn er so ein schlechter Mensch ist.
Die letzten 10 Beiträge
- Elterngeld/Elternzeit
- Berechnung des Wochenschnitts pro Lebensmonat während Elternzeit – Umgang mit angebrochenen Wochen
- Schwanger in der Elternzeit
- Beschäftigungsverbot
- Elterngeld -Zeitpunkt Steuerklassenwechsel
- Beschäftigungsverbot nach erneuter Schwangerschaft
- Arbeitgeberzuschuss Mutterschaftsgeld
- Änderung der Steuerklasse vor der Geburt des Kindes
- Gerichtsverfahren, wenn man Mutter-Kind-Kur macht
- Brüder, Weihnachten getrennt?