Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Wie ist es am besten möglich?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Wie ist es am besten möglich?

Meilenstein0910

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Guten Tag, ich habe eine frage, ich bin noch in Elternzeit, möchte aber nach der Elternzeit nicht mehr in meinem alten Betrieb arbeiten. (Bin noch angestellt, kann ja während der Elternzeit nicht kündigen) Es sind würde ich schon sagen fast mobbing Gründe, das Arbeitsklima zwischen Chef und Arbeitern stimmt überhaupt nicht und dann mit kleinem Kind möchte ich auch keine Schichten mehr am Wochenende und auch nicht mehr bis 22.00 Uhr. Mein Mann ist meist unter der Woche abseitsbedingt 3 Tage nicht da und da geht das nicht das ich bis abends arbeite. würde mich am liebsten wo anders bewerben und arbeiten. Wie gehe ich da rechtlich richtig vor? Wann kann ich kündigen? Was muss ich beachten? Gibt es eine bestimmte Frist einzuhalten? Was passiert mit meinem restlichen Urlaub vor der Schwangerschaft? wäre ein aufhebungsVertrag empfehlenswert? ich bedanke mich im voraus für ihre mühe und freue mich schon auf eine Antwort. schönes Wochenende!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, natürlich können Sie mit den vertraglichen oder gesetzlichen Fristen während der Elternzeit kündigen. Der dann noch offener Urlaub wird abgegolten. Sie können sich dann, wenn sie dem Markt Teilzeit zur Verfügung stellen, auch Arbeitslosengeld 1 für diese Zeit bekommen. Gleichwohl besteht natürlich die Gefahr der Sperre. Liebe Grüße NB


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