Mitglied inaktiv
Liebe Frau Bader, wie ist die Rechtslage bei folgendem Fall ? : Ein Ehepaar, dessen gemeinsames Kind, lt. Kinderarzt im Rahmen der Vorsorgeuntersuchungen, geimpft werden soll, kann sich nicht einigen; ein Elternteil ist für, der andere gegen die Impfung des gemeinsamen Kindes. Wird eine Impfung, lt. Gesetz, auch gegen den Willen eines Elternteiles durchgeführt ? Recht herzlichen Dank ! Isidore
Hallo, wenn sich gemeinsam Sorgeberechtigte nicht einigen können,kann Zustimmung gerichtlich ersetzt werden. Der Richter wird sich an medizinischen Vorgaben halten, also wahrscheinlich den Vorschlägen der STIK folgen, wenn nichts Wesentliches dagegen vorgetragen wird. Liebe Grüße, NB
Mitglied inaktiv
Ja, wenn ein Richter diese Entscheidungsgewalt auf einen Elternteil überträgt. Sprich : Ein Elternteil reicht einen Antrag auf Überlassung dieser Entscheidung beim Familiengericht ein, dann gibt es eine Anhörung und der Richter verfügt welcher Elternteil übers Impfen entscheiden darf. Und dieser entscheidet dann. Ich würde mich sehr wundern, wenn der Impfgegner das dann entscheiden dürfte :-)
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