nela1806
Wenn unser Kind geboren ist hat mein Partner (wir sind nicht verheiratet) das Sorgerecht mit. Muss ich sein Kind aus seiner erster Beziehung mit angeben oder nicht? Ist ja nicht meins und habe ja auch kein Verhältnis zu ihr.Und mein Partner sieht das Kind leider auch nicht, weil die Mutter sich immer querstellt.Mein Partner hat damals kein Kindergeld beantragt zumindest hat die Kindesmutter das bekommen. Im Grunde muss ich doch nur meins angeben, weil es mein erstes Kind ist oder?
Hallo, wenn man mehr als zwei Kinder insgesamt hat, ist es von Vorteil, wenn derjenige das KG beantragt, der schon andere Kinder hat, denn dann zählen diese als Kinder mit und man bekommt (ab dem 3. Kind) mehr. Ansonsten ist es egal. Liebe Grüsse, NB
Sonni74LS
Kindergeld beantragst Du für dein Kind... nicht für fremde Kinder.
Mitglied inaktiv
Lohnt sich erst ab dem 3. Kind. Wenn ihr also noch ein Kind bekommt, und er das Kindergeld beantragt, dann hat er ! 3 Zählkinder. Das erste von ihm zählt mit, auch wenn er dort das Kindergeld nicht bekommt. Wird ja beim Unterhalt abgezogen.
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